Beichtstuhl
,
in der kath.
Kirche der meist dreiteilige, auf der einen oder auf beiden Seiten mit einem vergitterten
Fensterchen (Sprechgitter) versehene
Stuhl, der für die Abhaltung der
Ohrenbeichte durch den Geistlichen bestimmt ist. Die
Beichtstuhl
scheinen erst seit dem Tridentiner
Konzil in Gebrauch gekommen zu sein, während früher der Geistliche
hinter dem
Altar
[* 2] saß und der Beichtende vor ihm kniete. Am Ende des 16. Jahrh. findet man den in
Italien,
[* 3] wo 1579 das
Konzil zu Cosenza und 1591 das zu
Amalfi Bestimmungen darüber erließ. Anfang des 17. Jahrh. fand er bei
den Katholiken in
Deutschland
[* 4] Eingang.