in der katholischen
Kirche der gewöhnlich vorn halbgeschlossene, auf der einen oder auf beiden Seiten
mit einem
Gitter versehene Sitz, in welchem derGeistliche die
Ohrenbeichte anhört, fand zu Anfang des 17. Jahrh.
aus
Italien
[* 2] in
Deutschland
[* 3] Eingang.
in der kath. Kirche der meist dreiteilige, auf der einen oder auf beiden Seiten mit einem vergitterten
Fensterchen (Sprechgitter) versehene Stuhl, der für die Abhaltung der Ohrenbeichte durch den Geistlichen bestimmt ist. Die
Beichtstuhl scheinen erst seit dem Tridentiner Konzil in Gebrauch gekommen zu sein, während früher der Geistliche
hinter dem Altar
[* 4] saß und der Beichtende vor ihm kniete. Am Ende des 16. Jahrh. findet man den in
Italien, wo 1579 das Konzil zu Cosenza und 1591 das zu Amalfi Bestimmungen darüber erließ. Anfang des 17. Jahrh. fand er bei
den Katholiken in Deutschland Eingang.