Beichtregister, das Verzeichnis der Beichtenden, welches die katholischen Geistlichen führen müssen, um diejenigen Glieder [* 2] der Gemeinde kennen zu lernen, welche dem Gebot, jährlich einmal zu beichten, nicht Folge leisten (s. Beichte).
Beichtregister, s. Beichtzettel. ^[= in der kath. Kirche vom Beichtvater ausgestellte Bescheinigung, daß jemand zur Beichte gegangen ...]