Beichtiger
,
s. v. w. Beichtvater.
Beichtiger
14 Wörter, 124 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Beichtiger,
s. v. w. Beichtvater.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Beichtiger,
soviel wie Beichtvater;
früher Übersetzung für das lat. Confessor (s. d.).
(Confessionarius), der Geistliche in seinem Verhältnis zu den Beichtenden, seinen Beichtkindern. Der eigentliche Beichtvater ist bei den Katholiken immer der Ortspfarrer, doch ist es gestattet, auch andre Geistliche zu wählen, die vom Bischof die erforderliche Approbation für einen bestimmten Sprengel haben oder ein Privilegium, wie dieses die Bettelmönche ehedem besaßen. Auch in der evangelischen Kirche wird die Bezeichnung Beichtvater für den Ortsgeistlichen gebraucht, indem da, wo mehrere Geistliche an derselben Kirche wirken, dem Beichtkind die Wahl des Beichtvaters freisteht; außerdem besteht auch hier meistens die Verpflichtung, bei dem Ortspfarrer zu beichten.