Beichtgeld
(Beichtpfennig, Opferpfennig, Beichtgroschen), eine ursprünglich freiwillige Gabe, die der Beichtende dem Priester zu spenden pflegte. Bis 1031 scheint es dem Beichtenden freigestanden zu haben, ob und wieviel er geben wolle. Dann wurde diese Gabe durch Herkommen zu einer festen und drückenden Abgabe, die in der katholischen Kirche, abgesehen von einer noch hier und da vorkommenden Gebühr für den Beichtzettel, später abgeschafft, aber in der lutherischen Kirche teils erneuert, teils beibehalten ward.
In der reformierten Kirche wurde das Beichtgeld auf Calvins Vorschlag abgeschafft. Daß dies in der lutherischen Kirche bis jetzt trotz vielfacher Versuche noch nicht überall geschehen ist, hat seinen Grund darin, daß man keinen Ausweg fand, die meist gering dotierten Geistlichen zu entschädigen, welchen das Beichtgeld von alten Zeiten her als Besoldungsteil angewiesen war. Doch ist die Aufhebung dieser Leistung neuerdings vielfach erfolgt. In Preußen wurde das Beichtgeld schon 1817 beseitigt.