Beichtgeld
(Beichtpfennig, Opferpfennig, Beichtgroschen), eine ursprünglich freiwillige Gabe, die der Beichtende dem Priester zu spenden pflegte. Bis 1031 scheint es dem Beichtenden freigestanden zu haben, ob und wieviel er geben wolle. Dann wurde diese Gabe durch Herkommen zu einer festen und drückenden Abgabe, die in der katholischen Kirche, abgesehen von einer noch hier und da vorkommenden Gebühr für den Beichtzettel, später abgeschafft, aber in der lutherischen Kirche teils erneuert, teils beibehalten ward.
In der reformierten
Kirche wurde das Beichtgeld
auf
Calvins
Vorschlag abgeschafft. Daß dies in der lutherischen
Kirche bis jetzt trotz
vielfacher
Versuche noch nicht überall geschehen ist, hat seinen
Grund darin, daß man keinen Ausweg fand, die meist gering
dotierten
Geistlichen zu entschädigen, welchen das Beichtgeld
von alten
Zeiten her als Besoldungsteil angewiesen
war. Doch ist die Aufhebung dieser Leistung neuerdings vielfach erfolgt. In
Preußen
[* 2] wurde das Beichtgeld
schon 1817 beseitigt.