Begräbniß
§. 1. Gleichwie wir Alle durch die Sünde des Stammvaters des ganzen menschlichen Geschlechts in die Gemeinschaft der Sünde und des Todes gezogen worden, Röm. 5, 12. 14. und demnach auch Alle zur Erde werden müssen, wovon wir genommen sind, 1 Cor. 15, 51. 53. also ist das Begräbniß ein Denkzeichen des Sündenfalls; und wird entweder für die Bestattung des Verstorbenen zur Erde, Marc. 14, 8. Joh. 12, 7. oder für denjenigen Ort, wo die Verstorbenen hingelegt werden, genommen, 1 Mos. 47, 30. 2 Chr. 26, 23. Neh. 2, 3. 5. Ezech. 39, 11. Matth. 27, 7.
Gieb Almosen von deinem Brod und Wein bei (nach Jer. 16, 7.). dem Begräbniß der Frommen, Tob. 4, 18.
§. 2. Wie vor der Sündfluth es eigentlich mit den Begräbnissen gehalten worden, ist unbekannt. Nach der Sündfluth gedenkt die Schrift vieler Gräber, und also auch der vorhergegangenen Bestattung zur Erde. Wie es mit Jacob hergegangen, steht 1 Mos. 50. Von den Juden kommen folgende Umstände vor:
Dem Todten wurden die Augen zugedrückt, Tob. 14, 15.
Der Körper wurde abgewaschen, A.G. 9, 37. gesalbt, 1 Mos. 50, 2. 3.
In Grabtücher gewickelt, Joh. 11, 44. c. 19, 40.
In einen Sarg gelegt, 2 Sam. 3, 31. Luc. 7, 14.
Auf einen hohen Ort gesetzt, A.G. 9, 37.
Trauermusik angestellt, Matth. 9, 23. 24.
Klageweiber gehalten, Jer. 9, 17.
Die Träger gebraucht, Luc. 7, 14.
Von Andern mit Klagen begleitet, und eingesenkt, 2 Sam. 3, 31. Luc. 7, 14.
Eine Lobrede gehalten, 2 Sam. 1, 17. c. 3, 34. 2 Chr. 35, 24. 25.
Ein Traueressen gegeben, Jer. 16, 7. 2 Sam. 3, 35.
Ein Denkmal aufgerichtet, 1 Mos. 35, 20.
Das Grab besucht, Joh. 11, 31.
§. 3. Mit den Begräbnissen der Christen hat es fast gleiche Bewandtniß, und obschon ein prächtiges einem Gottlosen nicht zur Seligkeit hilft, und ein verächtliches die Engel, des Frommen Seele in Abrahams Schooß zu tragen, nicht verhindert, so ist es doch eine Wohlthat GOttes, ehrlich begraben zu werden; 1 Mos. 15, 15. c. 25, 9. 2 Kön. 22, 20. und hingegen für Uebelthäter eine Strafe, weder beklagt noch begraben zu werden, Jer. 16, 4. c. 22, 19.
§. 4. Wenn es für den Ort, wo die Leiber der Entschlafenen hingelegt werden, genommen wird, so war dieser bei den Juden außerhalb der Städte, besonders in den Gärten. 1 Sam. 25, 1. Matth. 27, 60. 1 Mos. 23, 19. c. 50, 5. etc. Bei uns heißt es 1) ein Kirchhof, 2) ein GOttesacker, auf ¶
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welchen die todten Körper gleichsam wie Weizenkörnlein in die Erde gesäet werden, mit der gewissen Hoffnung, daß sie am jüngsten Tage wieder hervorwachsen werden, zum Lobe dessen, der sie erschaffen hat. Man kann sie 3) Ruhestätten unserer Mühseligkeiten, Ebr. 4, 10. Offb. 14, 13. 4) Schlafkammern, 1 Kön. 2, 10. A.G. 13, 36. 1 Cor. 11, 30. c. 15, 18. Hiob 3, 18. 5) Häuser der Lebendigen etc. nennen. Dem Christen kann der Besuch solcher Oerter vielfach heilsam werden: als demüthigende Erinnerung an die allgemeine Sündhaftigkeit, die Ursache des Todes, als Predigt von der Eitelkeit der irdischen Dinge, als Aufforderung zur Buße und ernsten Erwägung des Zweckes dieses Lebens, als Erhebung zu einem freien himmlischen Sinn, als Sammlung des Gemüthes, und als Belebung des Andenkens an die Vollendeten und der Hoffnung der ewigen Vereinigung mit den Vollendeten, und Nachahmung ihres Beispiels. So können auch die Verstorbenen Prediger werden für die Lebenden, Joh. 11, 31. Luc. 16, 23. ff.