Begleitung
(ital. accompagnamento; frz. accompagnement),
in der
Musik die Unterstützung der Hauptstimmen (Melodie) durch Nebenstimmen; insbesondere bedeutet Begleitung
das
Spiel der
Instrumente,
soweit es den Zweck hat, den
Gesang harmonisch zu verschönern. In der modernen
Tonkunst ist es gebräuchlich,
alles, was die
Instrumente zu spielen haben, in
Noten aufzuschreiben, so daß der Begleiter darauf beschränkt ist, diese ausdrucksvoll
wiederzugeben. Früher war seine
Aufgabe eine höhere.
Nicht nur gestatteten ihm die spärlich mit Vortragsbezeichnungen versehenen Begleitstimmen der
Partituren eine
größere
Freiheit der
Reproduktion, sondern ein bedeutender
Teil jener
Musik ist überhaupt nicht aufgezeichnet. Es ist dieses
die eigentliche accordliche
Harmonie, die der freien Erfindung des Begleiters überlassen wurde und als Begleitspiel für
Klavier und Orgel auf
Grund eines mehr oder weniger bezifferten
Basses (s.
Basso continuo) in der musikalischen
Praxis des 17. und 18. Jahrh. von der größten Bedeutung war. Am vollkommensten ist diese
Weise der Kunst, durch die die Begleitung
eine kontrastierende, namentlich in Gesangswerken bedeutsame Mannigfaltigkeit
erhält, bei
Händel ausgebildet.
Begleitungsbeamte - Be

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Der sog.
Generalbaß (s. d.) bedeutet ursprünglich auch nur die
Lehre
[* 2] von der
Harmonie, soweit sie sich auf
eine solche freie Begleitung
bezieht. Die besten Generalbaßlehren im
Sinne dieser Begleitkunst sind von Gasparini, Mattheson, Heinichen
und Ph. E.
Bach.
Begleiten (accompagnieren) heißt hiernach, zu einer vorliegenden Melodiestimme und ihrem
Basse die Mittelglieder
der
Harmonie improvisierend erfinden, und zwar so, daß der
Gesang oder das betreffende Soloinstrument
(Violine, Flöte,
Oboe u. s. w.) jene tonliche Stütze und auch zugleich jene kunstvolle Umkleidung erhält,
die der Zweck aller musikalischen Begleitung
ist. – Begleitung nennt man auch die freischwebenden
Saiten einiger
Instrumente
(Laute,
Zither)
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im Gegensatz zu den auf dem Griffbrett liegenden, Melodie spielenden.