Begleitadr
esse.
Jeder Paketsendung, die mit der Post befördert werden soll, ist eine Begleitadresse
(Postpaketadresse)
in der von der Post vorgeschriebenen Form beizugeben.
Formulare dazu liefern die Postanstalten.
Der
Abschnitt
der Begleitadresse
kann im Reichspostgebiet zu schriftlichen Mitteilungen benutzt werden und wird vom Empfänger bei
Annahme der Sendung zurückbehalten. (S. Postpaketsendungen.)