Bezeichnung desjenigen
Vermögens der
Seele, worin das
Wünschen und Verabscheuen,
Streben und Widerstreben des
Menschen seinen
Grund hat. Ist das
Streben daraufhin gerichtet, einen zukünftigen Zustand herzustellen,
und ist dieser erstrebte Zustand deshalb anziehend, so heißt das
Streben ein
Begehren im engern
Sinn; ist dagegen das
Streben
gegen den gegenwärtigen Zustand, der also abstoßend erscheint, berechnet, so bezeichnen wir dasselbe
als ein Verabscheuen.
Jenes ist ein Aufstreben einer
Vorstellung ins
Bewußtsein gegen Hindernisse mit Unterstützung durch verbundene
Vorstellungen,
dieses kann als Niedergedrücktwerden einer
Vorstellung durch entgegengesetzte mächtigere bezeichnet werden. Während die
ältere
Psychologie von einem obern und niedern Begehrungs
vermögen sprach, erkennt die neuere nur eine
Einteilung der Begehrungen in
sinnliche oder materielle und geistige oder intellektuelle an. In die erste
Klasse gehört vor allen der sinnliche oder
Naturtrieb,
und diese Art der sinnlichen Begehrung prägt sich wieder am bestimmtesten aus im Nahrungstrieb, Bewegungstrieb,
Geschlechtstrieb.
Die zweite Unterabteilung der sinnlichen Begehrungen bilden die sinnliche
Begierde und ihr Gegenteil (Abscheu). Zu
der
Klasse der geistigen Begehrungen rechnet man
Neigungen und Abneigungen, Sehnsucht,
Wünsche, geistiges
Interesse, herrschend
gewordene
Begierden oder
Leidenschaften, endlich diejenige Begehrung, welche von der
Vorstellung der Erreichbarkeit des Begehrten
begleitet wird, d. h. den
Willen (s. d.), das
Wollen.
ein Ausdruck der ältern Psychologie, der die Erscheinungen zusammenfaßt, welche sich auf ein
Streben aus der Gegenwart in die Zukunft beziehen, die Begehrungen und Verabscheuungen, Neigungen und
Abneigungen, dann auch die Überlegungen, Entschließungen und Willensakte. Es wurde gesondert einerseits vom Erkenntnisvermögen,
andererseits vom Gefühlsvermögen. Man unterschied außerdem ein unteres oder niederes und ein oberes oder höheres Begehrungs
vermögen, indem
man zu jenem die Äußerungen der sinnlichen Triebe, des instinktmäßigen Wollens, ebenso die Neigungen und
Leidenschaften, zu diesem das verständige, überlegte, vernünftige sittliche Wollen rechnete.
In der letztern Beziehung setzte Kant die praktische, sittlich gesetzgebende Vernunft dem obern Begehrungs
vermögen gleich. Die ganze Ansicht
vom geistigen Leben jedoch, in welcher die Annahme eines besondern Begehrungs
vermögen wurzelt, hat sich als unzureichend zur Erklärung der
psychischen Vorgänge erwiesen, und die Psychologie hat es als ihre Aufgabe erkannt, die verschiedenen
Arten des Begehrens (Wunsch, Begierde, Trieb, Neigung, Leidenschaft, Wille) in ihrer individuellen Bestimmtheit und Veränderlichkeit
aus elementaren Erscheinungen und allgemeinen Gesetzen abzuleiten.
Hiernach werden Begehren und Widerstreben als die beiden Grundformen der Triebe aufgefaßt, als Gefühle der Lust oder
Unlust in Verbindung mit mehr oder weniger deutlichen Vorstellungen und gefolgt von Bewegungen, welche das vorhandene Lustgefühl
zu vergrößern oder das empfundene Unlustgefühl zu beseitigen bestimmt sind. Dies geschieht dadurch, daß die jenen Vorstellungen
entsprechenden thatsächlichen Zustände des Körpers herbeigeführt und die dazu erforderlichen äußern Bedingungen hergestellt
werden.