Befronung
(lat. in bannum missio), im Mittelalter die Zwangsvollstreckung in Grundstücke, wenn der wegen Geldschuld Verklagte entweder ungehorsam ausblieb oder rechtskräftig verurteilt war.
Ursprünglich erfolgte die Beschlagnahme mit der Maßgabe, daß das Grundstück, wenn es der Schuldner nicht binnen Jahr und Tag auslöste, konfisciert wurde.
Später erfolgte die Zwangsversteigerung.
Das Wahrzeichen des auf das Grundstück gelegten Bannes war ein Strohwisch, ein aufgesteckter Handschuh oder ein Kreuz. [* 2]