Bede
(Bete, niederdeutsch s. v. w. Bitte, dann
Gebot,
Abgabe, lat.
Petitio, Precaria), ehedem Bezeichnung für gewisse
Abgaben, welche die
Landesherren von
Städten,
Höfen und freien und unfreien
Landsassen, und zwar ursprünglich nur mit deren
Zustimmung, erhoben. Die Beden
wurden besonders dafür in Anspruch genommen, daß der
Landesherr die
Landesverteidigung
mit seinen
Mannschaften übernahm und das
Aufgebot zum Reichsheer stellte.
Ritterschaft und
Geistlichkeit waren von Beden
regelmäßig
befreit. Aus freiwilligen Leistungen wurden die Beden
mit der Zeit regelmäßige
Abgaben, wenn auch zur Kriegszeit noch besondere
Beden
(Notbeden) erhoben zu werden pflegten. Aus den Beden
entwickelten sich die direkten
Steuern.