Beatifikation
(lat.), Seligsprechung einer verstorbenen frommen Person durch den Papst, ein feierlicher Akt, welcher auf das Gutachten mehrerer Bischöfe erfolgt, meist Vorläufer der Heiligsprechung (Kanonisation), besteht in der Zuerkennung des Titels Beatus oder Beata sowie einer heiligenähnlichen ¶
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Verehrung. Die Unkosten und Zeremonien dabei sind geringer als die der Heiligsprechung. S. Heilige und Advocatus diaboli.