Erbfolgekrieg, der Streit um den Besitz Bayerns zwischen Österreich und Preußen 1778-79. Um sich für den
Verlust Schlesiens zu entschädigen, suchte Kaiser Joseph II. eine Gelegenheit, Teile von Bayern an sein Haus zu bringen. Eine
solche schien sich 1778 zu bieten, als nach dem Aussterben der in Bayern regierenden ältern Wittelsbacher
Linie mit dem Kurfürsten Maximilian Joseph (30. Dez. 1777) der Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz (von der Sulzbachischen Linie) auch
in Bayern succedieren sollte. Da Karl Theodor ohne legitime Nachkommen war und für sein verschwenderisches Leben viel Geld brauchte,
so verstand er sich 3. Jan. 1778 zu einer Konvention, wonach ganz Niederbayern, die Herrschaft Mindelheim in
Schwaben und die böhmischen Lehen in der Oberpfalz an Österreich abgetreten werden sollten, wofür ihm von diesem das Erbrecht
auf das übrige Bayern bestätigt wurde.
Joseph II. gründete seine Ansprüche auf jene Gebiete auf einen alten Lehnsbrief Kaiser Siegmunds vom Jahr 1426,
dessen Echtheit und Bedeutung in weitläufigen staatsrechtlichen Deduktionen nachgewiesen wurde. Allein nun trat Friedrich
II. von Preußen, der Österreich in Süddeutschland nicht allzu mächtig werden lassen wollte, ins Mittel: er vermochte Karl
Theodors eventuellen Erben, den Herzog Karl von Pfalz-Zweibrücken, zum Protest beim Reichstag gegen jene Abtretung und erklärte
sich bereit, ihn in seinen Rechten zu schützen.
Auf dem Reichstag erhob sich gegen das Vorgehen Österreichs gegründeter Widerspruch. Gleichzeitig wurden auch von Sachsen Ansprüche
auf einzelne Teile von Bayern erhoben, und es entspann sich ein langwieriger Federkrieg in diplomatischen Noten und politischen
Deduktionen. Da die Unterhandlungen trotz der Abgeneigtheit der Kaiserin Maria Theresia gegen den Krieg nicht
zum Ziel führten, so ließ Friedrich II. im Juli 1778 seine durch sächsische Regimenter verstärkten Truppen in Böhmen einrücken,
wo unter dem Oberbefehl Laudons und Lacys österreichische Truppen an der sächsischen und schlesischen Grenze zusammengezogen
worden waren. Es kam aber, da kein Teil rechte Lust zum Krieg hatte, bloß zu strategischen Bewegungen
und unbedeutenden Plänkeleien.
Weil es sich bei diesen oft nur um Erbeutung von Lebensmitteln handelte, nannten die Soldaten den Krieg »Kartoffelkrieg«. Der
Eintritt des Winters machte auch diesem Scheinkrieg ein Ende, indem die preußischen Truppen sich der leichtern Verproviantierung
wegen nach Schlesien und Sachsen zurückzogen. Endlich kam unter Vermittelung Rußlands und Frankreichs und
besonders durch die Bemühungen Maria Theresias 13. Mai 1779 der Friede von Teschen zu stande, in welchem Österreich das Innviertel
mit Braunau erhielt, dafür aber seinen auf andre bayrische Gebiete erhobenen Ansprüchen entsagte, Preußen
die Erbfolge in
den Markgrafschaften Ansbach und Baireuth zugestanden und die Ansprüche Sachsens mit 12 Mill. Mk. und der
Landeshoheit über die Schönburgschen Herrschaften abgekauft wurden.
Ein Nachspiel zu diesem Krieg war der 1785 gemachte Versuch Josephs II., Bayern gegen die österreichischen Niederlande einzutauschen.
Auch hierzu wäre Karl Theodor bereit gewesen; allein auch diesmal vereitelte Friedrich II. vermittelst
des von ihm unterstützten Protestes des Herzogs Karl von Pfalz-Zweibrücken den Versuch und stiftete, um allen ähnlichen Projekten
ein Ziel zu setzen, 1785 den Deutschen Fürstenbund.
Vgl. »Vollständige Sammlung der Staatsschriften zum Behuf der bayrischen
Geschichte nach Absterben Kurfürst Maximilians III.« (Frankf. 1778);
Reimann, Geschichte des bayrischen
Erbfolgekriegs (Leipz. 1869).
Erbfolgekrieg, der zwischen Preußen und Sachsen einerseits und Österreich andererseits über die Frage der
Erbfolge in Bayern von 1778 bis 1779 geführte Krieg. Als mit dem Tode des Kurfürsten Maximilian Ⅲ. Joseph
von Bayern, 30. Dez. 1777, die bayr. (Wilhelminische) Linie der Wittelsbacher ausstarb, gingen die
Rechte auf Bayern an die Pfälzer (Rudolfinische) Linie über, welcher der verstorbene Kurfürst schon 1774 durch einen geheimen
Vertrag den Mitbesitz des Landes übertragen hatte.
Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz, dem so die Erbfolge in Bayern zustand, hatte keine legitimen Nachkommen.
Um seinen zahlreichen natürlichen Kindern vom Kaiser Rangerhöhungen und andere Vorteile zu verschaffen, entschloß er sich,
mit Joseph Ⅱ. im Jan. 1778 einen Vertrag zu unterzeichnen, wonach neben einigen kleinern Gebieten ganz Niederbayern an Österreich
abgetreten werden sollte. Eine solche Vergrößerung der habsburgischen Macht, die das südl.
Deutschland gänzlich an das Kaiserhaus zu fesseln drohte, wollte Friedrich d. Gr. nicht zulassen, zumal da Preußens Erbansprüche
auf Ansbach und Bayreuth gefährdet erschienen.
Als sein Gesandter, Graf Görtz, beim Kurfürsten nichts auszurichten vermochte, bestimmte der König den nächsten erbberechtigten
Agnaten der kurfürstl. Familie, Herzog Karl von Zweibrücken, gegen die Teilung Bayerns Einspruch zu erheben.
Zugleich ließ Friedrich in Wien darauf dringen, daß Österreich seine Ansprüche dem Reichstage zur Prüfung vorlege und bis
zur Entscheidung die schon besetzten Teile Bayerns räume. Kaiser Joseph war gewillt, sich mit Waffengewalt in dem Besitz Niederbayerns
zu behaupten, während Maria Theresia, die selbst die österr. Ansprüche für «verjährt und wenig bewiesen»
erklärte, den Krieg zu vermeiden wünschte. Doch die Unterhandlungen mit Preußen zerschlugen sich; Anfang Juli 1778 rückten
die preuß. Truppen unter
mehr
König Friedrich und Prinz Heinrich in Böhmen ein. Ihnen schloß sich der Kurfürst von Sachsen an, der als Sohn der einzigen
Tochter Maximilian Josephs auf die Allodialhinterlassenschaft Forderungen erhob. Die Feindseligkeiten beschränkten sich im
Verlaufe des J. 1778 auf strategische Bewegungen und unbedeutende Plänkeleien, und der Eintritt des Winters unterbrach
vollends diese «bewaffnete Unterhandlung», indem die preuß.
Truppen Böhmen verließen und sich nach Sachsen und Schlesien in die Winterquartiere zurückzogen.
Kurfürst Karl Theodor schaute alle dem fast teilnahmlos zu. Die Verhandlungen vor dem Reichstage und in Wien blieben lange erfolglos.
Erst als die Kaiserin Katharina von Rußland im Dez. 1778 ihre Beteiligung am Kriege gegen Österreich in
Aussicht stellte, zeigte sich Maria Theresia einer Vermittelung geneigt. Friedrich Ⅱ., damit einverstanden, forderte für
sich nur die Anerkennung seines Erbanspruchs auf Ansbach und Bayreuth, und so kam 13. Mai 1779 in Teschen ein Friedensschluß zu
stande, dessen Hauptbestimmungen außer der Anerkennung jener preuß. Forderung folgende waren: Karl Theodor
erhielt ganz Bayern mit Ausnahme des Innviertels, das an Österreich fiel;
die Ansprüche Sachsens wurden durch Anerkennung seiner
Landeshoheit über die Schönburgschen Herrschaften und 6 Mill. Fl., die von Karl Theodor zu zahlen waren, abgekauft;
Mecklenburg
erhielt statt der beanspruchten Landgrafschaft Leuchtenberg das unbeschränkte Privilegium de non appellando.
Ausdrücklich ward festgesetzt, daß die nächste erbberechtigte Linie die des Herzogs Karl von Zweibrücken sei, wodurch die
Vergrößerungspläne Österreichs in Bayern auf alle Fälle beseitigt schienen. Der Friede von Teschen wurde von Rußland und
Frankreich garantiert. –
Vgl. Reimann, Geschichte des Bayrischer Erbfolgekrieg (Lpz. 1869);
ders., Neuere Geschichte des
preuß. Staates, Bd. 2 (Gotha 1888);
Arneth, Geschichte Maria Theresias, Bd. 10 (Wien 1879).