Bayrische
Hypotheken- und
Wechselbank
, die älteste Hypothekenbank
auf
Aktien, mit dem Sitze in
München
[* 2] und
einer Subdirektion
in
Berlin.
[* 3] Sie erhielt ihre
Konzession auf 99 Jahre ihr jetzigem
Statut wurde von der Generalversammlung
vom genehmigt. Das Aktienkapital betrug zunächst 10 Mill.
Fl. süddeutsch (7
Fl. = 12 M.); es wurde 1851 auf 20 Mill.
Fl. = 34285714M. 30
Pf. in
Aktien zu 500
Fl. = 857⅐ M. und
1893 um weitere 5 Mill. M. erhöht. Sie besaß
früher auch das Notenprivileg, trat dieses aber infolge des Bankgesetzes vom an die
Bayrische Notenbank (s. d.)
ab; es verblieben ihr der
Bodenkredit, die Lebens- und
die
Feuerversicherung und
die sonstigen Bankgeschäfte, mit
Ausschluß
der Zeitprämien- und
Warengeschäfte, die sie für eigene
Rechnung überhaupt nicht, und
für fremde
nur dann machen darf, wenn damit keine Kreditgewährung verbunden
ist.
Die Mannigfaltigkeit der Geschäftszweige dieser Bank hat sich für den Betrieb durchaus nicht als störend erwiesen. Den Bodenkredit pflegt die Bank innerhalb des Königreichs Bayern; [* 4]
sie darf 15mal soviel Pfandbriefe zu diesem Zwecke begeben, als ihr Aktienkapital und die Specialreserve des Pfandbriefgeschäfts zusammen beträgt;
die Pfandbriefe tragen teils 4 Proz., teils 3½ Proz. und gelten in Bayern als pupillarisch sicher;
Ende 1893 gab es zu 4 Proz. für 191722500 und zu 3½ Proz. für 382642200 M. Die Dividenden der Bankaktien betrugen 1865–72: 8 ⅖, 8 ⅕, 7 ⅘, 8, 8 ⅖, 8 ⅘, 9 ⅖, 9 ⅘;
1873–87 zwischen 10 und 11 Proz.;
1888–93: 11 8/25, 11,67, 12,017, 12,367, 12,367, 12,367 Proz.