Baumeister
§. 1. Einer, der die Aufsicht über einen Bau zu führen und anzuordnen, auch selbst mit Hand anzulegen pflegt. Uebrigens siehe Bauen $. 1. und Bauleute §. 2.
§. 2.
Esa. 49, 17. will man die
Apostel verstehen, allein man übersetzt es wohl besser durch Kinder. Siehe
A.G. 13, 46. vergl.
Esa.
c. 60. welches von der Versammlung der Kirche N. T. handelt. In
1 Cor. 3, 10. nennt sich Paulus
einen weisen Baumeister;
ja GOtt selber wird der Baumeister
des himmlischen Jerusalems
(Offb. 21, 14.). genannt
Ebr. 11, 10.