Bauleitung
oder
Bauführung, die Anstellung und Überwachung der
Bauhandwerker, die Beurteilung und
Beaufsichtigung der
zu fertigenden
Arbeiten, die Bestimmung über Beginn und
Dauer der einzelnen Baubetriebe und die Regelung
der
Zahlungen auf einem
Bau. Die Bauleitung
untersteht im ganzen dem
Bauführer, für den einzelnen Handwerksbetrieb dem Polier. Der
erstere hat verschiedene
Bücher zu führen: das Eingangsjournal, in dem die Lieferungen an
Baumaterialien zu verzeichnen sind,
deren Empfang er auf dem Lieferschein bestätigt;
das Lohnbuch, in dem die Löhne und Arbeitstage jedes Arbeiters verzeichnet werden, wenn dieser nicht im Lohne der Einzelmeister steht.
Bei ¶
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größern Bauten wird sich ein Bauschreiber und die Bauzeichner nötig machen, da zur auch die Anfertigung der nötigen Werkrisse
nach den Plänen des Architekten gehört. Die oberste Bauleitung
überträgt man am besten einem erfahrenen Architekten. -
Vgl. Busch, Die Bauführung (2. Aufl., Lpz. 1875).