Baulebung
(Besthaupt, Gewandrecht, Butteil, Todfall, Hauptfall, Kurmede, Mortuarium), ehemals eine Abgabe der Erben eines Leibeignen an den Gutsherrn, meist das beste Stück Vieh, bei Frauen ein Bett, [* 2] später in der Regel in Geld verwandelt, blieb nach Aufhebung der Leibeigenschaft bisweilen auch auf Gütern freier Bauern haften, analog einer Erbschaftssteuer;
durch die moderne Gesetzgebung, teils gegen Entschädigung, beseitigt.