Titel
Baugesells
chaften
sind
Gesellschaften, welche durch
Bau, Vermietung oder Verkauf von
Wohnungen mit
ratenweiser Abzahlung vorhandene Wohnungsbedürfnisse befriedigen. Zu unterscheiden sind 1) Baugesells
chaften, welche
als Erwerbsgesellschaft auf kapitalistischer Grundlage ruhen und in der Form von
Aktiengesellschaften auftreten (Baubanken);
solche Baugesells
chaften wurden Anfang der 70er Jahre in größerer Zahl gegründet, doch sind viele derselben inzwischen
wieder zu
Grunde gegangen;
2) solche, welche durch genossenschaftliche Selbsthilfe dem Wohnungsinteresse der eignen Mitglieder genügen (s. Baugenossenschaften im Art. Genossenschaften);
3) Baugesells
chaften, welche den
Charakter von Wohlthätigkeitsunternehmungen tragen, indem sie, wie mehrere englische
Gesellschaften, die 1848 gegründete
Berliner
[* 2] gemeinnützige Baugesells
chaft u. a., unter
Verzicht auf Spekulationsgewinn sich mit mäßiger Verzinsung ihrer
aufgewandten Kapitalien begnügen oder auch
Opfer an Zeit und
Geld ohne Vergütung bringen. Hierher können auch diejenigen
Vereinigungen von Arbeitgebern gerechnet werden, welche aus rein humanem Wohlwollen ihren Arbeitern
Wohnungen erbauen, welche
den in Bezug auf
Gesundheit,
Sittlichkeit etc. zu stellenden Anforderungen entsprechen. (Vgl. auch
Wohnungsfrage.) - Im
Mittelalter
die
Brüderschaften der Bauleute, insbesondere der Gewerksverbindungen der
Steinmetzen und verwandter
Bauhandwerker
(s.
Bauhütte).