Baubeamter
,
im allgemeinen der in einem Dienstverhältnisse zum Staate, zu einem Provinzial- oder Kreisverbande, zu einer städtischen oder auch größern ländlichen Gemeinde stehende Architekt, Bauingenieur, Maschinenbau- oder Schiffsbauingenieur. Der preuß. Staat teilt seine in königl. Regierungsbauführer, königl. Regierungsbaumeister, Bauinspektoren und Bauräte ein. Die Regierungsbauführer (s. Technische Staatsprüfungen) sind gleich den Referendarien in der praktischen Ausbildung begriffene angehende Beamte, die nach Ablegung der Staatsprüfung als Regierungsbaumeister in die Rangklasse der Assessoren einrücken und alsdann zu besondern Bauleitungen oder als Hilfsarbeiter in den Amtsstuben beschäftigt werden. Nach oft zehnjähriger Wartezeit kommen sie als Bauinspektoren zur festen Anstellung und erhalten gewöhnlich einen mit großen Machtbefugnissen ausgestatteten, örtlich begrenzten Wirkungstreis zur Verwaltung. Je nach der Fachrichtung und Thätigkeit werden unterschieden Wasserbauinspektoren bei ¶
Die Baucheingeweide des Menschen I Der Unterleib nach Entfernung der Bauchdecken und des Netzes.
1. Magen. [* 3] 2. Magenmund. 3. Magengrund. 4. Pförtnerteil des Magens. 5. Zwölffingerdarm. 6. Rechter Leberlappen. 7. Linker Leberlappen. 8. Gallenblase. 9. Gallengang. 10. Milz. 11. Dünndarm. 12. Quer-grimmdarm. 13. Absteigender Grimmdarm. 14. S-förmige Krümmung des Dickdarms. 15. Harnblase. 16. Harnröhre mit Schwellkörpern. 17. Samenstrang mit Hoden. 18. Siebente Rippe. 19. Zehnte Rippe. 20. Hüftbeinkamm. 21. Ein Stück Bauchfell mit den Harnblasenbändern. 22. Zwerchfell. 23. Aufhängeband der Leber. 24. Bauchpulsader. 25. Pfortader. 26. Schenkelpulsader. 27. Schenkelblutader. 28. Schenkelnerv. 29. Äußerer Hautnerv des Oberschenkels. ¶
Die Baucheingeweide des Menschen II Der Unterleib nach Entfernung des Magens und der Därme.
1-4. Leber, nach hinten umgeschlagen: 1. rechter, 2. Viereckiger, 3. Spigelscher, 4. Linker Leberlappen. 5. Gallenblase. 6. Gallenblasengang. 7. Lebergang. 8. Milz. 9. Bauchspeicheldrüse. 10. Abgeschnittener Zwölffingerdarm. 11. Nieren. 12. Achte Rippe. 13. Darmbeinkamm. 14. Darmbein. 15. Sitzbein. 16. Schambein. 17. Beckenmuskulatur. 18. Kapselband des Hüftgelenks. 19. Rollhügel des Oberschenkels. 20. Zwerchfell. 21. Bauchpulsader. 22. Untere Hohlvene. 23. Gemeinschaftliche Hüftpulsader. 247. Beckenpulsader. 25. Schenkelpulsader. 26. Tiefe Schenkelpulsader. ¶
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der allgemeinen Bauverwaltung und den Strombaubebörden, Meliorationsbauinspektoren in der landwirtschaftlichen Verwaltung, Eisenbahnbau- oder Eisenbahnbau- und Betriebsinspektoren bei den Eisenbahnbehörden, endlich Landbauinspektoren als technische Mitglieder der königl. Regierungen oder Kreisbauinspettoren als Lokalbeamte.
In ähnlicher Weise giebt es bei den deutschen Reichsbehörden kaiserl. Marinebauführer, Marinebaumeister und Marineinspektoren, ferner Post- und Garnisonbauinspektoren, bei den Provinzialverwaltungen Landesbauinspektoren, auch Landesoberbauinspektoren an den Centralstellen mit erweiterten Machtbefugnissen, bei den Stadtgemeinden Stadtbauinspektoren. Die Kreisverbände dagegen, kleinere Städte und größere Landgemeinden, wie die Vororte um Berlin, [* 6] auch große Städte für eine den Bauinspektoren nachgeordnete Klasse von Baubeamten, sowie die meisten rhein. Städte halten an der Bezeichnung Baumeister fest in Kreis-, Gemeinde- und Stadtbaumeister. Diese Beamten gehen zum Teil auch aus den Regierungsbaumeistern hervor, vielfach jedoch auch aus anders vorgebildeten Technikern. Eine dem Meliorationsbauinspektor untergeordnete Beamtenklasse stellt der Wiesenbaumeister dar.
Im Königreich Sachsen [* 7] kommen neben Regierungsbaumeistern und Bauinspektoren noch Landbaumeister als Staatsbeamte vor. Der höchste Baubeamte heißt Oberlandbaumeister. In Bayern [* 8] giebt es außer Regierungsbaumeistern Bauamtsassessoren, Bauamtmänner und Kreisbauassessoren.
In den meisten Ländern deutscher Zunge bezeichnet der Titel Baurat den einer königl. Regierung, einer Eisenbahnbehörde, einem Magistrat, einem Provinzialverbande zugeordneten bautechnischen Sachverständigen, bei den kollegialisch organisierten Behörden als stimmberechtigtes Mitglied. Hieraus ergeben sich die Bezeichnungen Regierungs- und Baurat, in Bayern Kreisbaurat und Generaldirektionsrat genannt, Stadtbaurat, auch Oberbaurat und Baudirektor genannt, und Landesbaurat.
Ferner Intendantur- und Baurat, Postbaurat, Marinebaurat bei deutschen Reichsämtern und in der Armeeverwaltung. Die Häupter der preuß. Eisenbahnbetriebsämter und der österr. Betriebsdirektionen heißen Betriebsdirektoren. Im gleichen Range stehen in Preußen [* 9] die Eisenbahndirektoren als Mitglieder der Direktionen oder Vorsteher von Werkstätten. Bei den Eisenbahndirektionen führen die technischen Abteilungsdirigenten den Titel Oberbaurat mit dem Rang der Oberregierungsräte; in Österreich [* 10] wird dafür Baudirektor gesagt. Auch die kaiserl. Marine hat Oberbauräte. Die vortragenden Räte in den Ministerien werden geheime Bauräte, geheime Oberbauräte und als Abteilungsdirigenten der Ministerialdirektoren Oberbaudirektoren genannt. In Österreich giebt es dafür Hofräte, Titel, die in Preußen nur den Technikern des königl. Hofs als Hofbauräte erteilt werden. Auch diese haben wieder Hofbauinspektoren unter sich.
Während in Deutschland
[* 11] die Baubeamter
fast durchgängig den allgemeinen Verwaltungsbehörden zugeteilt sind, erscheinen sie
im Auslande vielfach zu besondern selbständigen Baubehörden verbunden, vorzugsweise die Ingenieure. Die
Körperschaften derselben sind häufig militärisch organisiert, in den Vereinigten Staaten
[* 12] von Amerika
[* 13] im Korps der Ingenieure,
sowie in Schweden
[* 14] in den Korps der Wege- und Wasserbauingenieure, der
Meeresingenieure und der Leuchtturmingenieure, sogar
mit Benutzung rein militär. Titulaturen. Eine straffe Centralisation haben die staatlichen Architekten in den Vereinigten Staaten
von Amerika unter dem Baukommissar (Supervising Architect). In Italien
[* 15] und Spanien
[* 16] sind die Baubeamter
nach franz.
Muster gegliedert. (S. Ingenieur.)