Bauamt
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Behörde, unter deren Aufsicht und Leitung die öffentlichen Bauten eines Staats oder einer Stadt entworfen, veranschlagt und ausgeführt werden. Die oberste Baubehörde (Baudirektion, Bauverwaltung) ist in der Regel der Regierung unmittelbar untergeordnet, hat die von den untergeordneten oder Lokalbaubehörden angefertigten Baupläne und Bauanschläge zu prüfen und festzustellen, die angehenden Baubeamten zu examinieren und anzustellen und besteht aus mehreren obersten Baubeamten, deren Vorsitzender wohl den Titel Baudirektor oder Oberlandesbaudirektor führt, Bausekretären, welche die schriftlichen Arbeiten, Revisoren (Kalkulatoren), welche die Rechnungsarbeiten, und Registratoren, welche die Kanzleiarbeiten besorgen.
Die Lokalbaubehörden (Kreisbauämter) bestehen aus den obersten Lokalbeamten, welche die Oberaufsicht über die öffentlichen Bauten ganzer Bezirke führen, Baukondukteuren, welche die Entwürfe, Kostenanschläge, Aufsicht und Leitung einzelner Bauten zu übernehmen haben und jenen untergeordnet sind, Bauschreibern, welche im B. die schriftlichen Arbeiten, z. B. die Rechnungen, zu besorgen haben, und Bauaufsehern, welche die Ausführung einzelner beim Neubau und bei der Unterhaltung erforderlicher Arbeiten persönlich zu überwachen haben.