Batterie
(frz.), eine dauernde oder auch nur vorübergehende Zusammenstellung mehrerer Geschütze zu einem bestimmten einheitlichen Gefechtszweck. Deckt man die Geschütze einer Batterie durch einen kunstmäßig in Erde, Stein oder Eisen aufgeführten Bau, so nennt man diesen, für sich sowohl als mit den Geschützen besetzt gedacht, ebenfalls Batterie, während eine nur flüchtig in Erde ausgeführte Geschützaufstellung, wie sie namentlich im Feldkrieg vorkommt, als Geschützemplacement oder Geschützeinschnitt bezeichnet wird.
Bei Kriegsschiffen bilden die in einem Deck aufgestellten Geschütze eine Batterie. Dient das Schiff, ohne eine besondere Manövrierfähigkeit zu besitzen, lediglich als Artillerieaufstellung, so wird es Schwimmende Batterie (s. d.) genannt. Eine dauernde Vereinigung von Geschützen mit ihrem Personal zu Batterie findet nur in der Feldartillerie statt (Anzahl der Geschütze einer Feldbatterie 6-8). (S. Artillerie.) Schwere Feldbatterien von nur geringer Manövrierfähigkeit nennt man Positionsbatterien.
Über elektrische Batterie s. Galvanische Batterie, Leidener Flasche, Flaschenbatterie, Accumulatoren.