Bastardagium
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Bastardenfall, das früher an manchen Orten dem Kaiser und einigen Reichsständen zustehende Erbrecht in den Nachlaß des Bastards, entwickelte sich aus der deutsch-mittelalterlichen Rechtsanschauung, daß der Unehelichgeborene zu keiner Familie gehöre und somit als Person ohne Wehre den Schutz des Königs genieße.