Bastardenfall, das früher an manchen Orten dem Kaiser und einigen Reichsständen zustehende Erbrecht in
den Nachlaß des Bastards, entwickelte sich aus der deutsch-mittelalterlichen Rechtsanschauung, daß der Unehelichgeborene
zu keiner Familie gehöre und somit als Person ohne Wehre den Schutz des Königs genieße.