Titel
Basel-Bistum.
Unter den 17 Provinzen, in welche Kaiser Diocletian das römische Reich einteilte, befand sich die Maxima
Sequanorum, die auch die Lande der Rauracher und Helvetier umfasste. Nach dieser politischen Einteilung
richtete sich später
die kirchliche, und Besançon, die Hauptstadt dieses Gebiets, wurde der Sitz eines Erzbischofs, der
über sämtliche
Bischöfe desselben, also auch über denjenigen des Rauracherlandes, die Oberhoheit erhielt. Die Grenzen
dieses raurachischen Bistums
mögen also so ziemlich mit den politischen des 4. u. 5. Jahrhunderts und
mit denen des späteren Bistums
Basel
identisch gewesen sein.
Diese Linie zog sich von der Aaremündung rheinabwärts bis zum Eckenbach und Landgraben nördlich von Colmar, von da längs
des Vogesenkammes bis zum Ballon d'Alsace, dann im
Bogen nach Pfetterhausen und Courtavon, schnitt den
Elsgau ab, ging quer
nach
Pierre-Pertuis über, verblieb auf dem Jurakamm bis zur
Schafmatt und folgte der
Aare bis zu ihrer
Mündung in den
Rhein. Es gehörten nämlich der
Elsgau oder das
Ajoie und die
Freiberge zum Erzbistum
Besançon und das St.
Immerthal mit
Tramelan und der Buchsgau zum Bistum
Lausanne.
Doch finden wir später einen Teil des
Elsgaus, die
Freiberge und den Buchsgau auch der geistlichen Hoheit des
Bischofs von Basel
unterstellt.
Im 15. Jahrhundert zerfiel das Bistum
Basel
in folgende 11 Decanate oder Ruralkapitel: 1. Jenseits des Ottenbühls (Rappolzweiler,
Kaysersberg, Colmar), 2. diesseits des Ottenbühls
(Sulz, Gebweiler, Rufach), 3. diesseits des
Rheins (Kems, Rixheim, Ottmarsheim), 4. Sundgau
(Altkirch,
Thann, Maasmünster), 5. zwischen den Hügeln (Mülhausen, Landser, Blotzheim), 6.
Leimenthal (Laufen,
Leimen, Pfirt), 7.
Elsgau
(St. Ursanne, Courtavon,
Ocourt), 8.
Sisgau
(Liestal,
Büren, Rheinfelden),
9. Frickgau
(Rothenfluh,
Frick,
Schinznach), 10. Buchsgau
(Wangen,
Olten,
Lostorf), 11. Salzgau
(Tavannes,
Münster, Delsberg).
Ausserhalb des Dekanatverbandes standen einige Pfarreien in
der Nähe von Basel,
nämlich
Hochwald,
Muttenz,
Pratteln,
Mönchenstein,
Oberwil,
Allschwil,
Hüningen und die Heiligenkreuzkapelle vor
dem Spalenthor, sowie die Kirchen der Stadt
Basel. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts wurden das wichtige Dekanat
Sundgau in die Kapitel Sundgau und Maasmünster geteilt,
Sisgau und Frickgau in das Ruralkapitel Sis-
und Frickgau vereinigt und die ausserhalb von Basel
liegenden Kirchen den Kapiteln
Leimenthal und zwischen den Hügeln zugewiesen.
Im Jahre 1779 trat der
Bischof Friedrich von
Wangen dem Erzbistum
Besançon 29 Kirchengemeinden in den Dekanaten Maasmünster
und
Elsgau gegen 19 andere ab, welche zugleich unter seiner weltlichen
Herrschaft standen. Diese bildeten
fortan das Ruralkapitel d'Ajoie, das nicht mit demjenigen des Elgaus zu verwechseln ist. Unter den abgetretenen Gemeinden
befand sich auch
Pruntrut, wo bisher der
Bischof nur im Umfange des
Schlosses die geistliche Hoheit ausgeübt hatte. Allein
schon 1792 wurde dieses ganze Bistum
zertrümmert, um nie mehr zur gleichen Grösse zu erstehen.
Als in unserm Lande das Christentum Wurzeln fasste, erhielt auch die Hauptstadt von Rauracien, Augusta Rauracorum, einen Bischof. Ein solcher war Justinianus, der sich 346 an einem Concil zu Köln beteiligte. Nach den Stürmen der Völkerwanderung wurde Basel Bischofsstadt. Der bedeutendste aus der ältern Periode war Bischof Hatto, ein Ratgeber Karls des Grossen. Deshalb soll dieser Kaiser die Basler Kirche mit Privilegien ausgestattet haben, wie der Immunität im Banne der Stadt, der sich bis Buschweiler und Hagenthal erstreckte, und dem Münz-, Jagd-, Zoll- und Bergregal.
Den Grund zur weltlichen Herrschaft legte König Rudolf III. von Burgund, indem er 999 dem Bischof Adalbero III. Moutiers-Grandval mit St. Ursanne, St. Imier, Orvin, Nugerole (später Neuveville) u. a. schenkte. In den folgenden zwei Jahrhunderten reihte sich an diese Gebiete eine grössere Anzahl von Herrschaften an. Andere, wie die Landgrafschaft Sisgau mit Liestal, Homburg und Waldenburg und der Buchsgau, wurden in den Zeiten der grössten finanziellen Bedrängnis wieder veräussert. So verblieben ¶
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unter der weltlichen Herrschaft des Bischofs folgende Gebiete: 1. die Herrschaft Ajoie mit 29 Gemeinden, in 5 Bezirke (mairies) eingeteilt;
2. die Herrschaft Delsberg mit 20 Mairien;
3. die Probstei St. Ursanne mit 7 Gemeinden;
4. Die Freiberge mit 5 Kirchspielen;
5. die Propstei Moutiers-Grandval, in einen obern und untern Teil zerfallend, mit zusammen 22 Mairien;
6. die Herrschaft Erguel mit 8 Mairien: Sitz des Landvogts war Courtelary;
7. die Herrschaft Orvin;
8. die Stadt Biel mit einigen benachbarten Dörfern;
9. die Herrschaft Diesse oder Tessenberg mit 5 Dörfern, verwaltet vom Maire von Biel als bischöflichem Beamten und zugleich unter der hohen Gerichtsbarkeit und der Kirchenhoheit von Bern stehend;
10. Neuveville, das einen grossen und einen kleinen Rat von 24 Mitgliedern und einen vom Bischof eingesetzten Maire besass;
11. die Herrschaft Laufen und Zwingen;
12. die Herrschaft Pfeffingen, seit dem 18. Jahrhundert mit Zwingen vereinigt;
13. die Herrschaft Birseck.
Besonders verwaltet wurden Burg, Lützel, Löwenburg (Asuel) und Bellelay. Vom kompakten Gebiet getrennt war die Herrschaft Schliengen im Grossherzogtum Baden mit Istein, welche bis 1719 mit der Herrschaft Birseck vereinigt war, nachher aber einen besonderen Landvogt hatte.
Das Bistum zerfiel in den Reichs- und Schweizerboden. Für jenen (Birseck, Pfeffingen, Zwingen, Laufen, Delsberg, Ajoie, St. Ursanne und Freiberge) erhielt jeder Bischof vom deutschen Kaiser die Investitur gegen 63 Mark Silber. Biel erfreute sich besonderer Freiheiten. Ausserdem war es mit Neuenstadt, Erguel und Münsterthal mit Bern verbündet, von welchem Tessenberg teilweise abhängig war. In diesem Teile wurde die Reformation eingeführt und konnte sich unter dem Schutze des mächtigen Kantons auch behaupten, während das ebenfalls mit Basel verburgrechtigte Laufenthal und das Birseck durch den energischen Bischof Christoph Blarer (1575-1608) wieder vollkommen zum Katholizismus zurückgedrängt wurde. Die Stadt Basel, die in Gefahr stand, ihre alten Pfandschaften Liestal, Waldenburg, Homburg und die Landgrafschaft Sisgau zu verlieren, zahlte 1585 dem Bischof 200000 fl. und 50000 fl. dem Domstift, das seit dem Anfang des 16. Jahrhunderts in Freiburg i./B. residierte, 1681 aber nach Arlesheim übersiedelte.
Das so finanziell erstarkte Land hatte bald im 30jährigen Kriege furchtbar zu leiden. Da Bischof Heinrich von Ostein (1628-1646) der Liga beigetreten, drangen deutsche, französische und schwedische Truppen in den Reichsboden ein. Aber auch die mit Bern verbündeten neutralen Lande blieben nicht verschont, und es wurde 1639 das St. Immerthal schrecklich heimgesucht. 1726 erliess Bischof Konrad von Reinach (1705-1737) eine Reihe von Verordnungen, durch welche er die Freiheiten und Rechte des Landes einschränkte. Es erhob sich aber ein Aufstand, der nur mit französischer Hilfe niedergeschlagen wurde u. mit der Hinrichtung der Bauernführer Péquignat, Riat und Lion endigte (1740).
Diese Ereignisse blieben nicht vergessen. Neue Unruhen begannen unter dem schwachen Bischof Joseph von Roggenbach (seit 1782) schon vor der französischen Revolution. Da rückten 1791 zuerst Oesterreicher und dann Franzosen ein, und diese schufen aus dem Reichsgebiet 1792 die raurachische Republik und 1793 das Departement Mont-Terrible. 1797 besetzten sie auch das Münsterthal und Erguel, und schliesslich wurde im Jahre 1800 das ganze Bistum mit dem Oberelsass vereinigt, bei dem es bis zum Einzug der Oesterreicher 1813 verblieb. Zwei Jahre später erhielt durch den Wiener Kongress der Kanton Bern den grössten Teil dieses Gebiets als Berner Jura und nur neun ¶
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Gemeinden der früheren Herrschaften Birseck und Pfeffingen der Kanton Basel.
Der letzte Fürstbischof Roggenbach verliess Pruntrut, das seit 1501 bischöfliche Residenz gewesen, lebte bis 1793 in Biel und starb am zu Konstanz. Sein Nachfolger, Franz Xaver von Neveu, Pfarrer zu Offenburg, übte seine geistlichen Funktionen nur im Frickthal und einem Teil des Kantons Solothurn aus. Im Jahr 1820 empfing er in der Person des Viktor Anton von Glutz-Ruchti einen Coadjutor, der aber schon 1824 starb, während der Bischof selbst bis zum lebte.
Unterdessen hatte nach Auflösung der alten Verhältnisse das Bistum Basel eine neue Organisation erhalten. Nachdem 1803 das Bistum Konstanz seine rechtsrheinischen Besitzungen verloren, ging auch in der Schweiz das Bestreben dahin, sich von dessen geistlicher Hoheit und dem Erzbistum Regensburg loszureissen und ein schweizerisches Erzbistum zu errichten. Das erstere wurde 1814 vollzogen, u. der Propst von Beromünster, Bernhard Göldlin, zum apostolischen Vikar dieses abgelösten Gebietes ernannt, das letztere aber niemals verwirklicht.
Als Göldlin 1819 starb, wurde mit der Administration Karl Rudolf von Buol-Schauenburg, Bischof von Chur, betraut, der 1823 mit seinem Bistum auch St. Gallen vereinigte, mit dem Titel eines Bischofs von Chur und St. Gallen. Zug, Aargau, Luzern, Zürich und Schaffhausen, ebenfalls Bestandteile des frühern Konstanzer Bistums, protestierten gegen dieses Provisorium. Luzern wünschte Anschluss an das Bistum Basel und trat mit Bern in Unterhandlung. Darauf wurden am 1.-3. März 1820 zwischen Luzern, Bern, Solothurn und Aargau über das neue Bistum Basel die Grundlagen eines Vertrages vereinbart. Aber erst am einigten sich Luzern, Bern, Solothurn und Zug (dieses war neu hinzugekommen und Aargau zurückgetreten) mit dem päpstlichen Stuhl. Nachdem am die päpstliche Bulle erschienen, schlossen sich noch Aargau (Dezember 1828), Basel (1829) und Thurgau (1830) an.
Die wesentlichsten Bestimmungen dieses Konkordates waren folgende: Das Bistum Basel besteht aus den Katholiken der Kantone Luzern, Bern, Solothurn und Zug und, sofern sie sich anschliessen wollen, auch von Basel, Aargau und Thurgau. Sitz des Bischofs und Domkapitels ist Solothurn, dessen Kollegialkirche Ursus und Viktor zur Domkirche erhoben wird. Das neue Domkapitel besteht aus 17 Domherren, inklusive Dompropst und Domdechant, von denen 12 residierend, d. h. zum Chordienst verpflichtet, und 5 nicht residierend sind.
Der Dompropst und 9 Domherren werden aus der Geistlichkeit des Kollegialstiftes entnommen. Dazu kommen noch je 3 aus den Kantonen Luzern und Bern und 1 aus dem Kanton Zug. Diese letztern bilden mit dem Dompropst und 2 Solothurner Domherren den bischöflichen Senat und erhalten das Recht, den Bischof zu wählen. Den Propst ernennt Solothurn und den Dechanten der heilige Vater. Während sich Luzern und Zug das Ernennungsrecht ihrer Domherren reserviert haben, wird der Berner Regierung vom Senat ein Verzeichnis von 6 Kandidaten vorgelegt, von denen sie 3 streichen darf, worauf die Wahl durch den Bischof erfolgt. Für die Kosten und die Besoldung des Bischofs kommen die Diözesankantone im Verhältnis ihrer Bevölkerung auf.
In Solothurn wird ein Seminar gegründet, das unter der Leitung des Bischofs und von 4 Domherren steht. Der Bischof schwört den Diözesankantonen Treue und Gehorsam, und dass er nichts unternehmen wolle, was die öffentliche Ruhe gefährde.
Nachdem Bischof von Neveu noch im Jahr 1828 gestorben, wurde Johann Anton Salzmann zuerst vom Papst zum Administrator und dann am vom Domkapitel zum Bischof erwählt. Während unter ihm (1828 bis 1854) und seinem Nachfolger Karl Arnold (1854-1862) schon viele Kämpfe stattgefunden, trat unter Bischof Eugen Lachat eine eigentliche Krisis ein. Nicht nur trennte sich infolge des vatikanischen Konzils eine grosse Zahl von Katholiken ab, die die christ-katholische Kirche gründeten, sondern es wurde auch der Bischof selbst am von 5 Diözesankantonen (mit Ausnahme von Luzern und Zug) seines Amtes entsetzt und das Domkapitel eingeladen, einen den Kantonen genehmen Bistumsverweser ad intérim zu ernennen. Als sich dasselbe unter Leitung des Dompropstes Friedrich Fiala weigerte, auf dieses Ansinnen einzugehen, wurde es am aufgelöst. So begann eine Interimszeit, die bis zum Rücktritt Lachats und seiner Ernennung zum apostolischen Vikar von Tessin dauerte (Oktober 1884). Nun wurde Friedrich Fiala von sämtlichen frühern Diözesankantonen und Schaffhausen als Bischof von Basel anerkannt. Er hielt nach seiner Romreise am seinen feierlichen Einzug in die Stadt Solothurn und die Domkirche, die er 1876 dem römisch-katholischen Kultus hatte erhalten können, während ihm 2 Jahre vorher nicht gelungen war, die Aufhebung des Ursusstiftes abzuwenden. Der edle und gelehrte Mann starb schon am
Nach dem Tode Lachats wurde durch die Circumscriptionsbulle vom ein eigenes Immediatbistum Lugano geschaffen und mit Basel zu einem Bistum Basel-Lugano verbunden. Doch der Bischof führt bloss den Titel eines Bischofs von Basel-Lugano und besitzt keine Jurisdiction im Tessin. Diese wird vom apostolischen Administrator ausgeübt, der vom Papst im Einverständnis mit dem Bischof gewählt wird.
Das bischöfliche Domkapitel besteht aus 5 residierenden und 9 nicht residierenden Domherren unter Leitung eines Dompropstes und Dekans. Dem Administrator stehen ein Generalvikar und das Kathedralkapitel von S. Lorenzo in Lugano zur Seite mit 1 Erzpriester und 9 Domherren.
Nördlich von den Alpen haben sich nur noch 2 Kollegialstifter erhalten, St. Leodegar in Luzern und St. Michael in Beromünster.
Gegenwärtig zerfällt die Diözese in 21 Landkapitel (Bern 6, Zug 1, Luzern 4, Aargau 4, Thurgau 5, Baselland 1) mit je einem Dekan, Kämmerer und Aktuar. Die Dekanate von Luzern, Thurgau und Zug sind je einem bischöflichen Kommissär unterstellt. Schaffhausen, Baselstadt und einige Gemeinden des Kantons Bern sind ausserhalb des Kapitelverbandes.
Das bischöfliche Priesterseminar in Luzern, zugleich theologisches Convict für die Studierenden der 3 Jahreskurse umfassenden katholischen Lehranstalt, steht in Verbindung mit dem staatlichen Lyceum und Gymnasium. Ebenso hat der Kanton Tessin ein Priesterseminar in Lugano.
Von den Mönchen sind bloss noch die Kapuziner vertreten, die noch Niederlassungen in Luzern, Sursee, Schüpfheim, Dornach, Olten, Solothurn und einen Provinzial in Luzern haben. Die Benedictiner von Mariastein haben sich nach Delle und diejenigen von Muri (Aargau) nach Gries bei Bozen, sowie die Cistercienser von Wettingen nach Mehrerau bei Bregenz gewendet. Ziemlich zahlreich sind noch die Frauenklöster. Das bedeutendste Lehrschwesterninstitut ist das von Menzingen im Kanton Zug.
Quellen: Trouillat. Monuments de l'histoire de l'ancien évêché de Bâle. Die Werke von Quiquerez, Vautrey, Morel. Die Kirchengeschichte von Gelpke. Die pragmatische Erzählung von Snell. Schmidlin, Fiala; Bühler, Altkatholizismus. Die katholische Kirche unserer Zeit und ihre Diener, herausgegeben von der Leo-Gesellschaft in Wien, 1900, etc.