Baschahr
(oft verderbt
Bisser oder
Bussahir), Vasallenstaat in
Ostindien,
[* 3] zu der
Lieutenant-Gouverneurschaft des Pandschab
gerechnet, bildet mit einigen andern größern und kleinern tributären
Staaten eingeborener Fürsten, nämlich Kaschmir
[* 4] und
Dschamu, Dschamba,
Mandi und Bilaspur, in administrativer Hinsicht die Gruppe der jenseit des Satladsch
gelegenen Hochlande (engl.
Trans Sutlej
Highlands oder Punjab Hill States). Baschahr
grenzt im N. an die Division
Dschalandar, im
W. an die Distrikte
Schimla und Dehra Dun (sämtlich zum Pandschab gehörend), im
S. an Sirmur und an Garhwal und im O. an chines.
Gebiet, hat 8599 qkm, (1891) 75727 E. (1881: 64345, darunter 63924
Hindu, 365 Mohammedaner).
In den südl. Abhängen des Himalaja gelegen, ist ein Alpenland, welches der Satladsch in
eine nördl.,
Kunawar, und eine südl., Baschahr
genannte Hälfte teilt. Die niedrigsten gemessenen
Punkte, Hirt auf dem linken Ufer des Satladsch und Raien auf dem linken Ufer des
Flusses Pabar, liegen
in 1050 und 1700 m Höhe; viele
Strecken zwischen 2000 und 4000 m Höhe. Baschahr
ist außerordentlich reich an Eisenerzen.
Die Bevölkerung
besteht gleich jener der übrigen sog. Hügelstaaten (Hill States) im Himalaja, südlich von
der Kammlinie demselben, aus einer Vermischung des mongol. oder turanischen
Rassenelements mit dem specifisch indischen.
Sie sind meistens
Anhänger des tibetan. Buddhismus. Eigentümlich ist bei ihnen die allgemeine, selbst bei den Vornehmern
und Reichern bestehende Polyandrie.
Bei den Bewohnern von Baschahr
im engern
Sinne ist die
Gesichts- und Körperbildung mehr die der
Hindu.
Ihre
Religion ist ein verdorbener
Hinduismus. Die am meisten verehrten Gottheiten sind
Schiwa, Ganescha
und
Kali, der früher
Menschenopfer gebracht wurden. Das Verbrennen der
Witwen hat noch nicht aufgehört. Die Radscha und die
meisten andern Vornehmen sind Radschputen. Baschahr
war früher von den
Gorkha abhängig und mußte diesen einen Jahrestribut von 8000 Pfd.
St. zahlen.
Mit Unterstützung der Engländer machte es sich 1815 von der Oberherrschaft der
Gorkha frei,
und der Radscha trat, durch
Traktat vom 15. Nov. genannten Jahres, in das Verhältnis eines Lehnträgers zu der
Englisch-Ostindischen
Compagnie.