(Bartolo), geb. 1314 zu
Sassoferrato, Hauptrepräsentant der mit dem
Namen der Postglossatoren bezeichneten
scholastischen
Juristen des
Mittelalters, welche nach ihm auch Bartolisten genannt werden, gestorben im Juli 1357 in
Perugia.
Er wirkte als Rechtslehrer namentlich zu
Perugia und schrieb einen umfassenden
Kommentar über das gesamte
römische Recht.
Seine
Schriften sind wiederholt gesammelt:
»Opera omnia« (Basel
[* 2] 1588-1589; Vened. 1590, 1603 und 1615; neuerdings [unvollendet]
Prato u.
Münch. 1843-45, 2 Hefte).
auch Bartolo, einer der hervorragendsten mittelalterlichen Lehrer des röm. Rechts und das Haupt der sog. Postglossatoren,
die nach ihm auch Bartolisten genannt wurden, geb. 1314 zu Sassoferrato im Herzogtum Urbino, lehrte zu Bologna, Pisa,
[* 3] Perugia
und starb im Juli 1357 zu Perugia. Er schrieb umfassende Kommentarien zum Corpus juris civilis, die bei
der Aufnahme des röm. Rechts in Deutschland
[* 4] viel gebraucht wurden («Opera omnia», 11 Bde., Bas. 1588-89).