Barrister
oder Barrister
-at-law (spr. ätt lah),
Titel der engl.
Advokaten, die vor den Gerichtshöfen plädieren,
Rat
über schwierige Rechtsfragen erteilen, Prozeßschriften und andere Schriftsätze entwerfen, im Gegensatz
zu den
Solicitors, den
Anwälten im engern
Sinne, welche mit den Klienten verkehren und die Barrister
instruieren. Der Funktion nach
wird ein Barrister
als Counsel (s. d.) bezeichnet.
In den höhern Gerichtshöfen haben nur Barrister
Audienzrecht, in den Country Courts
und im High Court bei Konkurssachen auch
Solicitors. Niemand kann
Richter am High Court werden, der nicht 10 Jahre
lang Barrister
war.