Barrister
(engl.), erste
Stufe der
Sachwalter (counsels) in
England, sonst lateinisch apprenticii
ad legem genannt, die, wie der
Ausdruck lautet, »zur
Barre berufen« werden (called to the bar). Hierzu werden mehrere Prüfungsjahre
erfordert, welche jetzt auf 5 festgesetzt sind. Ein jeder muß in dieser Zeit vor den
Geschwornengerichten 12 große und 24 kleine
Probeprozesse als
Sachwalter durchführen und, wenn er als Barrister
angenommen ist, noch 3 Jahre bei den
Gerichten
bloß zuhören (vocation-barriser), wenn er nicht aus besonderer
Gunst zum
Plaidieren aufgerufen wird.
Nach 16 Dienstjahren als Barrister
kann er die höhere
Stufe eines
Sergeant at law (serviens ad legem) oder eines
Doktors des gemeinen
Rechts erlangen, welche ihn im
Rang den Obergerichtsräten gleichstellt und verschiedene andre Vorteile,
z. B. größere
Sporteln, gewährt; deshalb lassen sich auch die
Richter der Westminsterhöfe
vor der Beförderung zur
Bank aufnehmen.
Aus beiden
Klassen der
Sachwalter werden der
Kronanwalt,
Attorney-General, und der Obersachwalter der
Krone,
Solicitor-General,
gewählt.
Die Barristers
haben das ausschließliche
Recht zum
Plaidieren vor
Gericht, und gewisse
Schriften, welche
bei dem
Gericht eingegeben werden, müssen von ihnen unterzeichnet sein.
Ihre
Gebühren dürfen sie nicht einklagen; doch haben
sie eine sehr hohe
Taxe: keine
Konsultation unter 2
Guineen. Im
Gegensatz zu ihnen heißen die Stellvertreter der
Parteien
Attorneys
(s. d.). Die Barristers
bilden seit
Jahrhunderten vier freie
Innungen,
Lincoln's
Inn,
Inner
Temple, Middle
Temple,
Gray's
Inn, zu welchen auch die Studierenden gehören. Zur
Aufnahme ist keine Vorbildung, sondern nur ein
Zeugnis der
Respektabilität des
Kandidaten, ausgestellt durch zwei Barristers
, erforderlich. Ein
gemeinschaftlicher Erziehungsrat der
vier
Inns hat 1851 wieder juristische Vorlesungen für die Studierenden eingeführt, die seit dem 18. Jahrh.
außer
Gebrauch gekommen waren.