Barrièretr
aktat,
der Vertrag, wodurch England im spanischen Erbfolgekriege den holländ. Generalstaaten zu ihrer künftigen Sicherheit den Besitz einer Reihe von festen Plätzen ¶
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in den span. Niederlanden gewährleistete. Dieser Vertrag wurde durch einen zweiten ersetzt, der die engl. Garantie
auf das Besatzungsrecht in Furnes, Fort Knocke, Cypern,
[* 3] Menin, Tournay, Mons,
[* 4] Charleroi und Namur
[* 5] beschränkte. Nachdem die Friedensschlüsse
zu Utrecht
[* 6] und Rastatt
[* 7] die span. Niederlande
[* 8] auf Österreich
[* 9] übertragen hatten, wurde zwischen diesem und
den Generalstaaten ein dritter definitiver Barrièretr
aktat abgeschlossen, wonach den letztern in den fünf
erstgenannten Orten sowie in Namur und Warneton das ausschließliche Besatzungsrecht, in Dendermonde und Roermonde aber ein
mit Osterreich gemeinschaftliches zugestanden ward.
Zur Instandhaltung dieser sog. Sicherbeits- oder Barrièreplätze sollte Österreich jährlich eine Summe
von 500000 Rthlrn. beitragen. Im Österreichischen Erbfolgekriege wurden dieselben von den Franzosen erobert und größtenteils
geschleift. 1781 wurde der Barrièretr
aktat vom Kaiser Joseph II. eigenmächtig aufgehoben. Im zweiten Pariser Frieden (1815) mußte jedoch
Frankreich die Zahlung einer namhaften Summe zur Herstellung dieser Plätze im Interesse des Königreichs der Niederlande
übernehmen. Nach der Errichtung des Königreichs Belgien
[* 10] sielen diesem die Barrièreplätze zu.