Barrièreplätze
,
s. Barrièretraktat.
Barrièreplätze
3 Wörter, 39 Zeichen
Barrièreplätze,
s. Barrièretraktat.
(»Grenzschutzvertrag«),
der Vertrag, welchen die Republik der vereinigten Niederlande [* 3] zur Sicherung ihrer Grenzen [* 4] gegen Frankreich im Haag [* 5] mit England schloß, wodurch sie das Besatzungsrecht in einigen Festungen der spanischen Niederlande erhielt. Nach der Beendigung des spanischen Erbfolgekriegs wurde zu Antwerpen [* 6] dieser Vertrag durch einen neuen zwischen den Niederlanden und Österreich [* 7] bestätigt und festgesetzt, daß die Republik in Namur, [* 8] Tournay, Menin, Furnes, Warneton und Fort Knocke ausschließlich, in Roermonde und Dendermonde gemeinschaftlich mit Österreich Besatzungen haben, und daß Venloo und Stevenswaart an die Republik abgetreten werden sollten.
Die Plätze heißen Barriereplätze
oder Barrierefestungen und zwar die neuern zum Unterschied von den 1648 als Grenzfestungen
zu ähnlichem Zweck an Holland abgetretenen Festungen Bergen op Zoom,
[* 9] Herzogenbusch, Breda, Grave und Maastricht,
[* 10] welche alte Barrierefestungen
hießen. Zur Erhaltung dieser Plätze gab Österreich jährlich 500,000 Thlr. Im österreichischen Erbfolgekrieg wurden dieselben
von den Franzosen erobert und größtenteils geschleift.
Nach wiederholten Zwistigkeiten zwischen Österreich und der Republik wurde der Vertrag von Joseph II. 1781 eigenmächtig aufgehoben.
Die Generalstaaten, damals in den englisch-amerikanischen Krieg verwickelt, mußten der Gewalt weichen,
die Barriereplätze
räumen (1782) und 1785 förmlich aus ihr Besatzungsrecht verzichten. Im zweiten Pariser Frieden 1815 mußte
jedoch Frankreich eine namhafte Summe zur Herstellung derselben zahlen. Nach 1830 fielen die Barriereplätze
an Belgien
[* 11] und
wurden nach Errichtung der großen Festung
[* 12] Antwerpen geschleift.
Vgl. Willequet, Histoire du système de la Barrière (Brüss. 1847).