Barre
,
eigentlich ein langer, dünner Körper, wodurch etwas versperrt werden kann, als Pfahl, Stange, Schlagbaum, Riegel etc. (wovon das franz. barriére abgeleitet ist), dann (engl. bar) s. v. w. Gerichtsschranke oder diejenige Brustwehr, [* 2] durch welche die Richterbank oder die Tribüne des Gerichtshofs von der zuhörenden Menge getrennt ist; auch bezeichnet das Wort sowie der davon abgeleitete französische Ausdruck Barreau und das englische bar den Stand der Advokaten, ja in Frankreich auch zuweilen das Gerichtspersonal selbst.
Der englische
Name
Barrister (s. d.) für eine eigne
Klasse von
Advokaten kommt ebenfalls von Barre
her. Außerdem
nennt
man in
Frankreich und
England auch die
Schranke, welche die Sitze der parlamentarischen Versammlung einschließt, Barre
In den
beiden
Häusern des britischen
Parlaments trennt die Barre
die Mitglieder und die
Clerks des
Hauses von einem kleinen
Raum an der
Eingangsthür, in welchen zuweilen andre
Personen eintreten, um »vor der Barre
zu stehen« oder »als
Rat«
vor der Barre
zugelassen zu werden. Im
Unterhaus sind dies diejenigen, welche das
Haus wegen eines
»Bruches der Hausprivilegien«
zu
Gefängnisstrafe verurteilt, oder die in
Prozessen vor dem
Haus als
Zeugen oder
Sachwalter erscheinen sollen,
dann auch
Deputationen der Citykorporationen von
London.
[* 3] Im
Oberhaus nehmen
vor der Barre
die Mitglieder des
Unterhauses während
der
Thronrede Platz sowie diejenigen
Deputationen des
Unterhauses, welche eine
Bill überbringen.
In geographischer Beziehung heißt Barre
eine
Untiefe, welche sich durch
Ablagerung von Erdreich quer vor einer Strommündung
gebildet hat und den Eingang in diese vom
Meer aus versperrt. Hierher gehören auch die Peressips vor
den Mündungen der
Flüsse
[* 4] und größern
Bäche an der Westküste des
Schwarzen
Meers von der
Donau bis zum
Dnjepr und die
Bildungen
an der preußischen
Küste der
Ostsee, welche die sogen.
Haffs einschließen.