(lat. baro, liber baro), nach engl. und altfranz.
Staatsrechte, entsprechend dem
Freiherrn (s. d.) in der alten deutschen Reichsverfassung, ein Kronvasall,
der sein
Lehn unmittelbar vom Könige empfängt und diesem als Lord oder Pair zur Seite steht. Noch gegenwärtig
ist in England der Übergang in das Oberhaus und die
Aufnahme unter den hohen
Adel durch Erlangung der
Baronie bedingt, wiewohl
seit der Entstehung verschiedener
Klassen der
«Nobility» die bloßen Baron noch die Viscounts, Earls, Marquis undHerzöge
sowie sämtliche
Söhne der Lords aus den zwei letztgenannten
Klassen und die ältesten
Söhne der Earls im Range über sich
haben. Den
TitelBaron führen ferner in England die
Richter des Exchequerhofs, von denen vier in England unter einem Chief-Baron
und fünf in
Schottland Revenuenprozesse zwischen König und
Unterthanen¶
mehr
entscheiden. Ebenso hießen vor dem Baron die Notabeln der Bürgerschaft von London,
[* 3] York und andern großen, durch Privilegien
ausgezeichneten Städten, ingleichen bis zu den Wahlbezirksänderungen der Akte von 1832 diejenigen Parlamentsmitglieder, welche
von den fünf Häfen Dover,
[* 4] Hastings, Hythe, Romney und Sandwich in das Unterhaus gesandt wurden. Solche nicht dem
hohen Adel zugehörige Baron werden Mr. (Mister) Baron tituliert. (S. Baronet.) In Frankreich, wo sich die Montmorency als premiers,
die Lusignan als seconds barons chrétiens de France betrachteten, kam die Baronie allmählich dadurch herab, daß auch Aftervasallen,
die Lehnsleute der hauts barons oder des Königs in seiner Eigenschaft als bloßer Herzog von Francien
(Isle-de-France), den TitelBaron erlangten, und daß die Entwicklung des souveränen Königtums die Schranken der alten Lehnsverfassung
durchbrach. Die Mitglieder des hohen Adels wurden seitdem zu Herzögen, Prinzen, Grafen und Marquis, und die Baron nahmen in der
Rangfolge erst die fünfte Stelle ein. - Die roman. Wortform Baron kam erst im 17. Jahrh,
aus Frankreich und Italien
[* 5] nach Deutschland.
[* 6]
Julius, Rechtslehrer, geb. zu Festenberg in Schlesien,
[* 7] habilitierte sich 1860 in Berlin,
[* 8] wurde 1869 außerord.
Professor daselbst, 1880 ord. Professor des röm. Rechts in Greifeswald, 1883 in Bern,
[* 9] 1888 inBonn.
[* 10] Seine Hauptschriften sind:
«Abhandlungen aus dem preuß. Recht» (Berl. 1860),
«Die Gesamtrechtsverhältnisse im röm. Recht» (Marb. 1864),
(spr. -róng),Michel, eigentlich Boyron, Schauspieler, geb. zu Paris,
[* 11] wurde unter Molieres Leitung ein
vortrefflicher Darsteller tragischer und komischer Rollen
[* 12] und Liebling des Pariser Publikums. Mit 3000 Livres Pension verließ
er 1691 die Bühne, betrat dieselbe aber 1720 wieder und fand selbst noch in jugendlichen Rollen Beifall.
Baron starb zu Paris. Von seinen eigenen Lustspielen («Théâtre de M. Baron», 2 Bde., Par.
1736; 3 Bde., 1759) hielt sich «L'homme
à bonnes fortunes» (1686), in das er einige seiner vielen Liebesabenteuer verwob, lange auf der Bühne.