mehr
der
Havel und der
Ukermark, wurde im 13. Jahrh. von den Askaniern erworben und machte später einen Teil
der
Mittelmark aus.
Schon im 15. Jahrh. wurde das Land in den
Hohen und Niedern Barnim
geteilt, wonach die jetzigen
Kreise
[* 3]
Ober- und
Niederbarnim des Regierungsbezirks
Potsdam,
[* 4] jener mit
Freienwalde, dieser mit
Berlin
[* 5] als Sitz der Kreisbehörden,
ihren
Namen haben.
Titel
Name mehrerer
Herzöge von
Pommern;
[* 6] bemerkenswert:
1) Barnim
I., geboren um 1209, Sohn
Bogislaws II. von
Pommern-Stettin und der
Prinzessin Miroslawa von
Pommerellen, regierte seit
1220, zunächst unter
Vormundschaft seiner
Mutter, in dem Teilherzogtum
Pommern-Stettin. Der dänischen Lehnsherrschaft durch
Vertrag von 1225 entledigt, bekämpfte er jahrelang die Ansprüche
Brandenburgs, welchem
Kaiser
Friedrich
II. 1231 die Lehnshoheit über
Pommern erteilt hatte; 1250 mußte er jedoch die brandenburgische Lehnshoheit anerkennen und
die
Ukermark an die
Markgrafen abtreten.
Dafür war die Erwerbung des Ländchens
Wolgast,
[* 7] das er kurz vorher dem
Fürsten von
Rügen entriß, ein
geringer
Ersatz. Nach dem
Tod seines
Bruders
Wratislaw III. 1274 vereinigte Barnim
ganz
Pommern unter seiner Herrschaft. Das größte
Verdienst hat er sich durch die
Förderung deutschen
Wesens, die
Gründung von
Klöstern, die
Verleihung deutschen
Rechts an zahlreiche
Städte erworben. Er war dreimal vermählt, seine Nachfolger
Bogislaw IV. und
Otto I. entsprossen jener
der
Ehe mit
Margarete, Herzogin von
Braunschweig,
[* 8] dieser der mit
Mathilde, Markgräfin von
Brandenburg.
[* 9] Er starb 13. oder
2) Barnim
III.,
Herzog von
Pommern-Stettin, geboren um 1303, Sohn des
Herzogs
Otto I. und der Gräfin
Elisabeth von
Schwerin,
[* 10] nahm
seit 1320 als Mitregent an allen
Kämpfen teil, welche sein
Vater gegen das
Haus
Wittelsbach führte, um
sich der Lehnshoheit
Brandenburgs zu entziehen.
Sein
Sieg am Kremmer
Damm über die
Brandenburger hatte die Aufhebung
jener Lehnshoheit und die Erteilung der Reichsunmittelbarkeit an die Herzogtümer zur
Folge, doch wurde
Brandenburg die
Erbfolge
in
Pommern zugesichert.
Seit dem
Tod seines
Vaters (1344) führte Barnim
allein die
Regierung.
Seiner frühern
Politik getreu,
schloß er sich
Karl IV. an und
unterstützte den falschen
Waldemar gegen
Brandenburg durch einen
Einfall in die
Ukermark (1348). Nachdem er sich schon 1350 mit
dem
Markgrafen
Ludwig ausgesöhnt, erwarb er im
Frieden zu
Oderberg 1354 die östliche
Ukermark. Er war mit
Agnes von
Braunschweig vermählt, welche ihm drei
Söhne und eine Tochter gebar. Er starb
3) Barnim
XI., Sohn
Herzog
Bogislaws X. und der polnischen
Prinzessin
Anna, geb. regierte seit 1523 in
Gemeinschaft mit
seinem ältern
Bruder,
Georg. Durch den Grimnitzer
Vertrag 1529 erlangten beide die Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit
Pommerns,
während sie dem brandenburgischen
Kurfürsten von neuem die eventuelle
Nachfolge in
Pommern verhießen. Nach dem
Tod seines
Bruders teilte Barnim
mit seinem
Neffen
Philipp und erhielt das Herzogtum
Pommern-Stettin. In
Gemeinschaft mit jenem führte
er 1534 die
Reformation ein und trat 1536 dem
Schmalkaldischen
Bund bei. Am
Schmalkaldischen
Krieg beteiligte er sich nicht und
wußte durch
Annahme des
Interim und
Zahlung einer
Geldbuße die
Ungnade des
Kaisers abzuwenden. Im
Erbvertrag zu Jasenitz. 1569 überließ
er seinem Großneffen
Johann
Friedrich die
Regierung und starb in
Stettin.
[* 11] Seine Gemahlin
Anna von
Braunschweig-Lüneburg hatte ihm drei Töchter, aber
keinen Sohn geboren.
Adalbert von, s.
Adalbert ^[= (Adelbert, "der an Geschlecht Glänzende"), 1) A. von Prag (eigentlich Wojtech), Apostel ...] 4).