Name einer alten
Landschaft in der
Mark
Brandenburg,
[* 2] zwischen der Oder, der mittlern
Spree,
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der Havel und der Ukermark, wurde im 13. Jahrh. von den Askaniern erworben und machte später einen Teil
der Mittelmark aus.
Schon im 15. Jahrh. wurde das Land in den Hohen und Niedern Barnim
geteilt, wonach die jetzigen Kreise
[* 4] Ober- und
Niederbarnim des Regierungsbezirks Potsdam,
[* 5] jener mit Freienwalde, dieser mit Berlin
[* 6] als Sitz der Kreisbehörden,
ihren Namen haben.
Titel
Name mehrerer Herzöge von Pommern;
[* 7] bemerkenswert:
1) Barnim
I., geboren um 1209, Sohn Bogislaws II. von Pommern-Stettin und der Prinzessin Miroslawa von Pommerellen, regierte seit
1220, zunächst unter Vormundschaft seiner Mutter, in dem Teilherzogtum Pommern-Stettin. Der dänischen Lehnsherrschaft durch
Vertrag von 1225 entledigt, bekämpfte er jahrelang die Ansprüche Brandenburgs, welchem Kaiser Friedrich
II. 1231 die Lehnshoheit über Pommern erteilt hatte; 1250 mußte er jedoch die brandenburgische Lehnshoheit anerkennen und
die Ukermark an die Markgrafen abtreten.
Dafür war die Erwerbung des Ländchens Wolgast,
[* 8] das er kurz vorher dem Fürsten von Rügen entriß, ein
geringer Ersatz. Nach dem Tod seines Bruders Wratislaw III. 1274 vereinigte Barnim
ganz Pommern unter seiner Herrschaft. Das größte
Verdienst hat er sich durch die Förderung deutschen Wesens, die Gründung von Klöstern, die Verleihung deutschen Rechts an zahlreiche
Städte erworben. Er war dreimal vermählt, seine Nachfolger Bogislaw IV. und Otto I. entsprossen jener
der Ehe mit Margarete, Herzogin von Braunschweig,
[* 9] dieser der mit Mathilde, Markgräfin von Brandenburg. Er starb 13. oder
2) Barnim
III., Herzog von Pommern-Stettin, geboren um 1303, Sohn des Herzogs Otto I. und der Gräfin Elisabeth von Schwerin,
[* 10] nahm
seit 1320 als Mitregent an allen Kämpfen teil, welche sein Vater gegen das Haus Wittelsbach führte, um
sich der Lehnshoheit Brandenburgs zu entziehen. Sein Sieg am Kremmer Damm über die Brandenburger hatte die Aufhebung
jener Lehnshoheit und die Erteilung der Reichsunmittelbarkeit an die Herzogtümer zur Folge, doch wurde Brandenburg die Erbfolge
in Pommern zugesichert.
Seit dem Tod seines Vaters (1344) führte Barnim
allein die Regierung. Seiner frühern Politik getreu, schloß er sich Karl IV. an und
unterstützte den falschen Waldemar gegen Brandenburg durch einen Einfall in die Ukermark (1348). Nachdem er sich schon 1350 mit
dem Markgrafen Ludwig ausgesöhnt, erwarb er im Frieden zu Oderberg 1354 die östliche Ukermark. Er war mit
Agnes von Braunschweig vermählt, welche ihm drei Söhne und eine Tochter gebar. Er starb
3) Barnim
XI., Sohn Herzog Bogislaws X. und der polnischen Prinzessin Anna, geb. regierte seit 1523 in Gemeinschaft mit
seinem ältern Bruder, Georg. Durch den Grimnitzer Vertrag 1529 erlangten beide die Bestätigung der Reichsunmittelbarkeit Pommerns,
während sie dem brandenburgischen Kurfürsten von neuem die eventuelle Nachfolge in Pommern verhießen. Nach dem Tod seines
Bruders teilte Barnim
mit seinem Neffen Philipp und erhielt das Herzogtum Pommern-Stettin. In Gemeinschaft mit jenem führte
er 1534 die Reformation ein und trat 1536 dem Schmalkaldischen Bund bei. Am Schmalkaldischen Krieg beteiligte er sich nicht und
wußte durch Annahme des Interim und Zahlung einer Geldbuße die Ungnade des Kaisers abzuwenden. Im Erbvertrag zu Jasenitz. 1569 überließ
er seinem Großneffen Johann Friedrich die Regierung und starb in Stettin.
[* 11] Seine Gemahlin Anna von
Braunschweig-Lüneburg hatte ihm drei Töchter, aber
keinen Sohn geboren.
Adalbert von, s. Adalbert ^[= (Adelbert, "der an Geschlecht Glänzende"), 1) A. von Prag (eigentlich Wojtech), Apostel ...] 4).