Barett
(Barret, früher gewöhnlich
Biret; franz. Barrette, ital. Berretta, neulat.
Biretum), schirmlose, runde oder nach
oben viereckige, flache
Mütze aus
Samt oder anderm
Stoff, oft bei
den Stutzern mit
Stickereien,
Schleifen und
Federn verziert, auch mit geschlitztem
Rand, buntfarbig, meist aber schwarz, bei
den höchsten
Ständen als flache, buntfarbige
Kappe mit wulstig anliegender
Krempe, durch
Stickereien reichverziert, bei den
Bürgern und
Gelehrten als niedrige, schwarze
Mütze mit gerade abstehendem oder herunterhängendem
Rand
[* 1]
(Fig. 1).
Noch in den ersten Jahrzehnten des 16. Jahrh. gewöhnliche Kopfbedeckung für
Männer und
Frauen
[* 1]
(Fig. 2), gehört
das Barett
noch jetzt zu der sogen. altdeutschen
Tracht und von runder oder viereckiger Gestalt zur
Amtstracht der
Geistlichen,
besonders der protestantischen, ferner der
Dekane und
Rektoren der
Universitäten sowie seit neuester Zeit
auch wieder des Richterstandes.
Ritter und
Landsknechte
[* 2] des 16. Jahrh. gaben ihren Baretten
einen Federschmuck; welcher mit
der Zeit immer größere
Ausdehnung
[* 3] annahm
[* 1]
(Fig. 3).
Mittels eines Sturmriemens konnte das Barett
auf den
Rücken herabgelassen
werden
[* 1]
(Fig. 4).
[* 1]
^[Abb.: Fig. 1 bis 4. Barette.]
¶
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Barétt
,
früher meist Biret (ital. Barretta; frz. barette;
span.
Birreta; vom spätlat. Birrus, byrrus, Kleid von flockigem Stoffe), eine Kopfbedeckung mit flacher Mütze und breiter Krempe
aus weichem Stoff, seit Ende des 15. Jahrh, für Männer und Frauen die gewöhnliche Kopftracht. (S. Tafel:
Kostüme
[* 4] III,
[* 5]
Fig. 3, 8.) Anfangs war das Barétt
eine einfache Mütze mit stehendem Rand; zu Beginn des 16. Jahrh, aber wurde
es mannigfach gestaltet und verziert, geschlitzt und mit buntem Stoff durchzogen, oft auch mit einer Haarhaube
(Kalotte) in Verbindung gebracht.
Ritter trugen es gern hochrot, Fürsten und Grafen karmesinrot, mit Gold,
[* 6] Perlen, Edelsteinen, auch wohl mit einem Porträtmedaillon
besetzt, von kostbarem Federbusch überragt. Um die Mitte des 16. Jahrh, verdrängte die span. Mode die bunten Farben und Formen
und behielt nur ein schwarzes, steifes Barétt
bei. Seit Ende des Jahrhunderts blieb dieses nur
in runder oder eckiger, oft ganz flacher Form als Teil der Amtstracht für Geistliche, Stadtobrigkeiten, hie und da auch für
Richter und Professoren, insbesondere für Rektoren und Dekane der Universitäten. In Deutschland
[* 7] kam das Barétt
neuerdings in der
richterlichen Amtstracht wieder zu Ehren.