Barátthandel
(vom ital. baratto, abgeleitet aus dem grch. prattein, handeln, Geschäfte treiben, Kniffe gebrauchen), gleichbedeutend mit Tauschhandel; er begreift diejenigen Geschäfte, bei denen Waren der einen Art gegen Waren der andern ohne Zuhilfenahme des Geldes ausgetauscht werden. Ursprünglich war aller Handel Tauschhandel; mit der Einführung des Geldes aber hörte dieser auf und ward zum Kaufe. Tauschgeschäfte kommen noch im Verkehr mit uncivilisierten Völkern, namentlich in Afrika [* 2] (so z.B. beim Sklavenhandel) vor, dann z.B. im Handel mit den Tungusen am untern Amur (Baumwollenzeug gegen Zobelfelle), aber vereinzelt auch noch bei den gebildetsten Nationen.
Man barattiert oder troquiert hier vorzüglich solche Artikel, welche die sie besitzende Partei weniger gut zu verwerten weiß als die sie im Tausch annehmende. Häufig einigt man sich dabei zunächst über einen Geldpreis, zu welchem die zu tauschenden Artikel geschätzt werden sollen, so daß die Ware einer jeden Partei einen gleichen Geldbetrag repräsentiert. Dieses Geschäft ist eigentlich ein doppelter Kauf. Ein Barattgeschäft liegt auch dann erst vor, wenn zwei Fabrikanten nach einer allgemeinen Abrede sich gegenseitig ihre Fabrikate zu einem zu fixierenden (dem üblichen) Preise liefern, wie sie deren bedürfen, und demnächst wechselseitig abrechnen.