Baptisterium
(ital. battistero),
Taufhaus, seit dem 4. Jahrh. Bezeichnung für ein
Gebäude, in dem der Taufakt vollzogen
wurde.
Vor der Zeit
Konstantins gab es keine eigenen
Taufhäuser; man taufte in dem
Brunnen
[* 2] des der
Basilika
[* 3] vorliegenden
Atriums
oder behalf sich sonst. Die Baptisterien
waren ursprünglich getrennt von den
Kirchen, doch mit diesen
meist durch einen bedeckten
Gang
[* 4] verbunden. Gewöhnlich war ihre Grundform rund oder vieleckig, wie auch die in
Italien
[* 5] und
Deutschland
[* 6] noch erhaltenen Bauwerke dieser Art (zu Parma,
[* 7] Pisa,
[* 8] Ravenna,
Florenz,
[* 9] ferner in
Brixen, Köln
[* 10] u. a. O.) beweisen.
In der Mitte der meistens Johannes dem Täufer geweihten Taufhäuser befand sich das Wasserbassin (Piscina), in welchem die Taufe, auch Untertauchung, vollzogen wurde. Zuerst erscheinen die Taufhäuser an den biscböfl. Kirchen, da der Bischof als der ordentliche Spender der Taufe galt. Die in seinem Namen im Auftrage taufenden Presbyter an den nichtbischöfl. Kirchen vollzogen die Taufe in dem Gotteshause, in dem schon frühzeitig vielfach ein eigener Raum hierzu vorgesehen war.