Bannmeile,
ehedem Bannbezirk einer Stadt, eines Klosters oder auch einer Burg; häufig eine Meile nach allen Seiten des Bannorts hin, an den Grenzen zuweilen mit Säulen (Bannsäulen) bezeichnet. S. Bannrecht.
51 Wörter, 361 Zeichen
Rechtswissenschaft — Rechtsgeschichte — Gerichtliche Formalien
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
ehedem Bannbezirk einer Stadt, eines Klosters oder auch einer Burg; häufig eine Meile nach allen Seiten des Bannorts hin, an den Grenzen zuweilen mit Säulen (Bannsäulen) bezeichnet. S. Bannrecht.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
der Bezirk von einer Meile im Umkreis um einen Ort (Stadt, Kloster, Burg), innerhalb dessen demselben gewisse Bannrechte (s. d.) zustanden.
Nr. | Ergebnis | Bannmeile |
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1 | ****** | Bann|mei|le, die: 1. (hist.) nähere Umgebung einer Stadt, in der besondere Vorschriften gelten. 2. nähere ... |