Bannforst
(Bannwald, Silva defensata s. inforestata, Silva regis, Forestum dominicum s. bannarium), im Mittelalter und namentlichem fränkischen Reich die Bezeichnung für Waldungen, die von den Trägern der öffentlichen Gewalt, den Königen, Grafen, Vögten, in Ausübung des Bannrechts (des Rechts zum Gebot und Verbot) in betreff gewisser Nutzungen bei Strafe für den gemeinen Gebrauch geschlossen wurden. Die Schließung für den gemeinen Gebrauch hieß Einforstung. Das äußere Zeichen für dieselbe war die Abmarkung, Eingrenzung des Waldes. Die Einforstung erstreckte sich anfangs vorzugsweise auf Jagd (Wildbann) und Fischerei. [* 2] Die weitere Ausdehnung [* 3] auf andre Nutzungen hat vielfach dazu geführt, daß die ehemaligen ¶
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Markenwaldungen landesherrliche Waldungen geworden sind. Ein Teil der Staatsforsten ist aus Bannforsten
hervorgegangen.