Banner
(unrichtig Panner, Pannier, verwandt mit dem franz. bannière, ital. bandiera, ursprünglich s. v. w. Zeichen), die Hauptfahne eines Heers, welche vor dem Oberbefehlshaber aufgepflanzt und auf Märschen vor demselben hergeführt wird und in früherer Zeit oft so schwer und groß war, daß ein eigner Wagen dazu gehörte. Bekannt ist besonders das deutsche Reichsbanner, die große Fahne, welche der Kaiser oder der von ihm ernannte Oberbefehlshaber bei der Sammlung des Reichsheers aufpflanzte und im Feld führte.
Unter Heinrich I. und Otto d. Gr. war auf demselben der Erzengel Michael abgebildet, unter Friedrich I. ein Adler, [* 2] unter Otto IV. ein Adler über einem Drachen schwebend, seit Siegmund, vielleicht schon früher, der Reichsadler und zwar ein schwarzer Adler mit des Kaisers Hauswappen auf der Brust in gelbem Feld. Bei Belehnungen hatte der Kaiser neben dem Reichspanier, dessen Farben also schwarz und golden waren, zur Verleihung des Blutbannes noch eine rote Fahne zur Seite.
Hierauf ist es wohl zurückzuführen, daß man gegen die
Regeln der
Heraldik die
Farben
Schwarz-Rot-Gold zu einer
Trikolore kombinierte,
welche bekanntlich bis auf die neueste Zeit als die deutsche
Fahne bezeichnet ward. Die besondere Obhut
des
Reichsbanners wurde gewöhnlich einem
Vasallen anvertraut, der vom
Kaiser ernannt wurde. Zu Ende des 17. Jahrh. entstand
ein heftiger Streit, als
Hannover
[* 3] mit der Kurwürde das Reichsbanneramt
als Erzamt erhalten sollte.
Sachsen
[* 4] und
Württemberg
[* 5] protestierten, bis
Kaiser
Leopold nachgab.
Verschieden von dem
Reichsbanner war die
Reichssturmfahne; dieselbe war kleiner, mehr pikenähnlich und
wurde dem
Kaiser oder seinem Stellvertreter in der
Schlacht vorgetragen, das
Recht ihrer
Führung mit dem
Rechte des Vorstreits
in einem
Kreis
[* 6] wohl auch einzelnen
Reichsständen erblich verliehen. Eine solche
Reichssturmfahne war das St. Georgenbanner
der schwäbischen und fränkischen
Ritterschaft. Lehnsherren, welche zum Kriegsgefolge bis zu 100 streitbare
eigne
Männer hatten, führten ein viereckiges Banner
, welches um ein Drittel länger als breit war, und hießen danach
Banner
herren.
Das dermalige deutsche
Reichsbanner oder die kaiserliche
Standarte enthält auf Purpurgrund das
Eiserne Kreuz, belegt mit dem
kaiserlichen, von der
Kette des
Schwarzen
Adlerordens umgebenen
Wappen
[* 7] in weißem
Feld, und in den vier Eckfeldern
des Fahnentuches abwechselnd den preußischen
Adler und die kaiserliche
Krone. (Vgl. den allerhöchsten
Erlaß vom
Reichsgesetzblatt, S. 318.) Banner
bezeichnet auch ein Freiwillig
enkorps, z. B.
das Banner
der freiwilligen
Sachsen, ein nach der
Schlacht bei
Leipzig
[* 8] 1813 errichtetes
Freikorps von einigen
Tausend
Mann
Husaren und
Jägern zu
Pferd
[* 9] und zu
Fuß, das für einen
Bestandteil der kaiserlich russischen
Garde erklärt wurde.