Banner
,
Panier (aus frz. bannière), das Feldzeichen, unter dem sich die zu einem
Kriegszuge berufenen Mannschaften sammelten, unterscheidet sich in der äußern Form von der Fahne dadurch, daß letztere
unmittelbar am Schaft, das aber an einer mit dem Schaft verbundenen Querstange befestigt war. Ursprünglich
hatte allein der
Landes- oder
Kriegsherr das
Recht, das Banner
zu erbeben und die Gefolgschaft hierdurch zum Kriegszug aufzubieten.
Bei der Ausbildung des
Lehnswesens wurde das
Recht, ein Banner
zu führen, von dem Landesherrn auch auf die größeren
Vasallen
übertragen, die hierdurch den höhern Rang eines Bannerherrn
erhielten im Gegensatz zu den niedern
Vasallen,
die nur die
Spitzfahne (s. d.) zu führen berechtigt waren.
Das Banner
des
Kriegsherrn war das Hauptbanner;
wenn dasselbe entfaltet wurde, mußten ursprünglich alle andern eingezogen werden;
später kam dieser Gebrauch außer
Übung. Historisch bekannte Hauptbanner
sind das deutsche Reichsbanner, das unter
Otto
I.
das
Bild des Erzengels
Michael, seit den
Staufern den
Adler
[* 3] zeigte, und die franz. Oriflamme (s. d.);
auch die Fahne des
Propheten gehört hierher. Die
Städte
Italiens
[* 4] in ihrer höchsten
Blüte
[* 5] führten ihre Banner
auf einem besondern
Wagen, dem
Carroccio (s. d.), eine
Sitte, die auch von deutschen Reichsstädten mehrfach geübt wurde, z. B. von Köln
[* 6] in der
Schlacht bei Worringen 1248. - Die Bedeutung Banner
als Feldzeichen eines Kriegsaufgebots hat diese Bezeichnung
mehrfach auf dieses
Aufgebot selbst übertragen lassen, besonders zur Zeit der deutschen
Befreiungskriege, z. B.
Banner der freiwilligen Sachsen
(s. d.). - Im deutschen
Kartenspiel bezeichnet das Banner
die Zehn.