(franz. Banquier, engl.
Banker, ital. Banchiere), ein
Kaufmann, welcher
Geld-,
Kredit- und Effektengeschäfte
macht. Die kleinern Bankfirmen befassen sich mit dem Umtausch von Geldsorten, übernehmen Kreditvermittelungen gegen Unterpfand
oder
Bürgschaft, welchen
Dienst die größern dem
Handel und der
Industrie dadurch leisten, daß sie gegen
Provision als
Wechselbürgen (per aval) eintreten oder
Wechsel diskontieren und an größere
Banken weiter begeben, welche nur
solche
Wechsel annehmen, die wenigstens zwei oder drei gute
Unterschriften tragen.
(frz. banquier, spr. bankjeh), ein Kaufmann (auch im handelsrechtlichen Sinne), der auf alleinige Rechnung oder
als unbeschränkt haftbarer Teilnehmer an einer Handelsgesellschaft berufsmäßig Geld-, Kredit- und Effektengeschäfte
macht. Die Geschäfte des Bankier sind im ganzen gleichartig mit denen der Aktienbanken, doch bleiben manche Zweige noch
immer mehr für den Einzelbetrieb geeignet und daher überwiegend den Bankier vorbehalten. So liegt z. B.
das eigentliche Geldwechselgeschäft vorzugsweise in den Händen kleinerer Bankierfirmen.
Früher hatte dasselbe eine weit größere Bedeutung als gegenwärtig; es wurde im Mittelalter von privilegierten «campsores»
betrieben, die dann in Italien
[* 3] den Namen «bancherii» erhielten und Wechsel- und andere Kreditgeschäfte
ihrer ursprünglichen Hauptthätigkeit beifügten. Die kleinern Bankier haben ferner vielfach die Kreditvermittelung
im kleinen Maßstabe nur wenig bemittelte Schuldner, meistens gegen Unterpfand oder Bürgschaft. Bei solchen
Geschäften werden verhältnismäßig hohe, oft auch übermäßige Zinsen berechnet.
Die mittlern und größern Bankier leisten dem gewerblichen und kaufmännischen Mittelstande einen nicht zu unterschätzenden
Dienst, indem sie denen Wechsel umlaufsfähig machen und die Diskontierung derselben durch die großen Banken, namentlich
durch
die Hauptnotenbanken ermöglichen. Diese Anstalten nehmen satzungsgemäß nur Wechsel mit in der
Regel drei, mindestens aber mit zwei anerkannt guten Unterschriften, und die Kaufleute mittlerer Stellung können daher mit
denselben nicht leicht unmittelbar in Verbindung treten.
Daher kann ein gut angeschriebener Bankier seine Unterschrift verwerten, indem er entweder gegen eine Vergütung
Bürgschaft leistet für den Wechsel, oder in der Art, daß er die Wechsel des Mittelstandes diskontiert und sie bei eigenem
Geldbedarf an eine größere Bank weiter begiebt (rediskontiert). Von großer Wichtigkeit für Privatbankiers ist auch die
Gewährung von Buchkrediten in laufender Rechnung (s. Kontokorrent), zumal die Notenbanken keinen offenen Kredit
gewähren und ihnen im DeutschenReiche die Acceptierung von Wechseln ausdrücklich verboten ist.
Die großen Bankier endlich, deren Vermögen in einzelnen Fällen das Kapital der größten Aktienbanken übersteigt, befassen
sich hauptsächlich mit den großen Geschäften in Wertpapieren, Begeben von Anleihen, Gründungen von Aktiengesellschaften u. s. w.
Sie sind häufig im stande, mit ihren gewaltigen vereinigten Mitteln die Börse zeitweise förmlich zu
beherrschen und daher mit großer Sicherheit zu arbeiten, während die kleinen Spekulanten nur blindlings dein Strome folgen.
Häufig treten auch mehrere Bankier zu einem «Konsortium» oder «Syndikat» zusammen, um mit vereinten Kräften ein Unternehmen zu
beginnen und bis zu dem gewünschten Ziele zu fordern. In der neuern Zeit sind zwar auch Aktiengesellschaften
(sog. Crédits mobiliers, Gründungs- oder Emissionsbanken) für Gründungen dieser Art entstanden,
aber solche Gesellschaften befinden sich gegenüber der vereinigten Macht der über Millionen verfügenden Einzelbankiers
im Nachteile. Oft sind auch ihre Leiter selbst große Bankier, die sie als stützen für ihre
eigenen Unternehmungen zu verwenden wissen.
Pariser Bankier, geb. 29. 1784 zu Sevilla, stammte aus einer jüd. Familie. Zur Zeit des Spanischen Unabhängigkeitskrieges kämpfte er mit Auszeichnung auf seiten der Afrancesados
Angela Georgina B., seit 1871 Baroneß Burdett-Coutts, geb. 25. 1814, ward 1837 Erbin des großen Vermögens der in erster Ehe mit dem Bankier Coutts verheiratet gewesenen Herzogin von Saint Albans
(s. d.), und zu Victoria in Britisch-Columbia (1859)