Bankier
(frz. banquier, spr. bankjeh), ein
Kaufmann (auch im handelsrechtlichen
Sinne), der auf alleinige
Rechnung oder
als unbeschränkt haftbarer Teilnehmer an einer Handelsgesellschaft berufsmäßig
Geld-, Kredit- und Effektengeschäfte
macht. Die
Geschäfte des Bankier
sind im ganzen gleichartig mit denen der Aktienbanken, doch bleiben manche Zweige noch
immer mehr für den Einzelbetrieb geeignet und daher überwiegend den Bankier
vorbehalten. So liegt z. B.
das eigentliche Geldwechselgeschäft vorzugsweise in den
Händen kleinerer Bankier
firmen.
Italien

* 2
Italien.
Früher hatte dasselbe eine weit größere Bedeutung als gegenwärtig; es wurde im Mittelalter von privilegierten «campsores»
betrieben, die dann in
Italien
[* 2] den
Namen «bancherii» erhielten und Wechsel- und andere Kreditgeschäfte
ihrer ursprünglichen Hauptthätigkeit beifügten. Die kleinern Bankier
haben ferner vielfach die Kreditvermittelung
im kleinen Maßstabe nur wenig bemittelte Schuldner, meistens gegen Unterpfand oder
Bürgschaft. Bei solchen
Geschäften werden verhältnismäßig hohe, oft auch übermäßige
Zinsen berechnet.
Die mittlern und größern Bankier
leisten dem gewerblichen und kaufmännischen Mittelstande einen nicht zu unterschätzenden
Dienst, indem sie denen Wechsel umlaufsfähig machen und die Diskontierung derselben durch die großen
Banken, namentlich
durch
die Hauptnotenbanken ermöglichen. Diese Anstalten nehmen satzungsgemäß nur Wechsel mit in der
Regel drei, mindestens aber mit zwei anerkannt guten
Unterschriften, und die Kaufleute mittlerer
Stellung können daher mit
denselben nicht leicht unmittelbar in
Verbindung treten.
Daher kann ein gut angeschriebener Bankier
seine
Unterschrift verwerten, indem er entweder gegen eine Vergütung
Bürgschaft leistet für den Wechsel, oder in der Art, daß er die Wechsel des Mittelstandes diskontiert
und sie bei eigenem
Geldbedarf an eine größere
Bank weiter begiebt (rediskontiert). Von großer Wichtigkeit für Privatbankiers
ist auch die
Gewährung von Buchkrediten in laufender
Rechnung (s. Kontokorrent), zumal die Notenbanken keinen offenen Kredit
gewähren und ihnen im
Deutschen
Reiche die Acceptierung von Wechseln ausdrücklich verboten ist.
Die großen Bankier
endlich, deren Vermögen in einzelnen Fällen das
Kapital der größten Aktienbanken übersteigt, befassen
sich hauptsächlich mit den großen
Geschäften in Wertpapieren,
Begeben von
Anleihen, Gründungen von
Aktiengesellschaften u. s. w.
Sie sind häufig im stande, mit ihren gewaltigen vereinigten
Mitteln die
Börse zeitweise förmlich zu
beherrschen und daher mit großer Sicherheit zu arbeiten, während die kleinen Spekulanten nur blindlings dein
Strome folgen.
Häufig treten auch mehrere Bankier
zu einem
«Konsortium» oder
«Syndikat» zusammen, um mit vereinten Kräften ein Unternehmen zu
beginnen und bis zu dem gewünschten Ziele zu fordern. In der neuern Zeit sind zwar auch
Aktiengesellschaften
(sog. Crédits mobiliers, Gründungs- oder Emissionsbanken) für Gründungen dieser Art entstanden,
aber solche Gesellschaften befinden sich gegenüber der vereinigten Macht der über Millionen verfügenden Einzelbankiers
im Nachteile. Oft sind auch ihre Leiter selbst große Bankier
, die sie als stützen für ihre
eigenen Unternehmungen zu verwenden wissen.