Gastgelag, Schmaus;
bankettieren, ein Bankett halten.
Früher, namentlich noch im 17. Jahrh., verstand man unter
Bankett feierliche Mahlzeiten mit kirchlichem Charakter sowie die feierliche Tafel des Königs bei versammeltem Hof und angesichts
des Volks.
(franz. Banquette), Auftritt hinter der Brustwehr, auf dem die Soldaten stehend über die
Brustwehr wegschießen. Bankett heißt auch die Bank auf dem Verdeck eines Wagens, endlich ein Hindernis auf der Steeplechasebahn,
ein Erdaufwurf, dessen obere Fläche breit genug ist, um das Pferd im Sprung mit den Beinen aufsetzen zu lassen.
(frz. Banquette), die Verstärkung, auf der die Grundmauer aufsitzt (s. Grundbau). - Bankett oder Auftritt, eine Befestigung,
die feuernden Mannschaften hinter Deckungen einen passenden Standort geben soll, um den bequemen Gebrauch
der Schußwaffe zu ermöglichen. Ein Bankett wird notwendig, wenn die Deckung eine größere Höhe als 1,30 m (Anschlagshöhe)
besitzt. Die Breite des Bankett, meist für eingliedrige Aufstellung berechnet, beträgt 1 m; zweigliedrige Aufstellung erfordert
größere Breite. Bei Erdwerken wird das Bankett meist auch aus Erde hergestellt; die zum Hinaufsteigen
dienende flache Böschung heißt Bankettanlauf. Bei feldmäßiger Einrichtung von Mauern und Gebäuden können auch aus Tischen,
Stühlen, Bänken, Tonnen mit darüber gelegten Brettern hergestellt werden.