Bankdiskont
,
Bankzinsfuß oder
Bankrate, im Gegensatz zum Privatdiskont (s. d.) der offizielle Zinsfuß
der großen Notenbanken, welcher gemäß Gewohnheit oder gesetzlicher Bestimmung von Zeit zu Zeit öffentlich
bekannt gemacht wird. Die maßgebende
Stellung jener
Banken im Diskontverkehr macht
Stand und
Bewegung des Bankdiskont
zu einer höchst
wichtigen Erscheinung für die Gestaltung und Beurteilung des Geldmarktes;
Erhöhung oder Ermäßigung des Diskontsatzes sind
für die Notenbanken das wichtigste
Mittel zur Regelung des Barvorrats und des Notenumlaufes.
Ein hoher Zinsfuß erschwert die Inanspruchnahme des Kredits bei der
Bank und bewirkt damit die
Erhaltung und
Vermehrung ihrer
Barmittel, sowie die Verringerung des Notenumlaufes, während eine Herabsetzung des Bankdiskont
eine Verminderung
des Metallbestandes und der
Notenreserve der
Bank in der Regel herbeiführt. Mitunter kaufen auch
die großen
Notenbanken börsenmäßige Wechsel auf offenem Markte unter dem öffentlich bekannt gemachten Zinsfuß zum Privatdiskont
an. Bei der
Deutschen Reichsbank geschieht dies auf
Anordnung des Reichsbankdirektoriums.
Die Wechsel müssen der Reichsbank angeboten werden, noch volle 6 Wochen zu laufen haben und auf nicht weniger als 3000 M.
lauten. Bei einem offiziellen Zinssatze von 5 Proz. und darüber ist die Diskontierung zum Privatzinsfuße
in der Regel aufgehoben. Der Bankdiskont
betrug im Durchschnitt des J. 1894: Bei der deutschen Reichsbank 3 Proz.
in
Amsterdam
[* 2] 2½, in
Brüssel
[* 3] 3, in
Stockholm
[* 4] 4, in Kristiania
[* 5] 4, in Kopenhagen
[* 6] 3½, in
London
[* 7] 2, in Lissabon
[* 8] 6, in Madrid
[* 9] 5, in
Paris
[* 10] 2½, in
Wien
[* 11] und
Budapest
[* 12] 4, in der
Schweiz
[* 13] 3, in
Italien
[* 14] 5¾, in
Petersburg
[* 15] und Warschau
[* 16] 5½ Proz., der
Privatdiskont in
Berlin
[* 17] im Durchschnitt 1¾ Proz. 1893 war der Bankdiskont
bei vielen
Banken wesentlich höher.
Vgl. Telschow, Der gesamte Geschäftsverkehr mit der Reichsbank (6. Aufl. von Schacht, Lpz. 1893).