Der
Name dieser großenteils aus mittellosen Pachtern bestehenden
Gesellschaft kam zuerst 1817 auf, und ihr nächster
Zweck
war, an hartherzigen Grundbesitzern
Rache zu nehmen und dieselben durch die von dem
Bund hierfür bestimmten Mitglieder ermorden
zu lassen.
Auch gegen die
Pacht- und Zehnteinnehmer sowie gegen diejenigen, welche mit den vom
Bund verfemten
Grundbesitzern in Pachtverhältnisse eintraten, wurden
Gewaltthätigkeiten ausgeübt.
(Bandgesellschaft, Bandfeme; Ribbon-Men, Ribbon-Society), geheime Gesellschaft in Irland zum Zwecke der
Beseitigung der Mißstände im Pachtwesen, 1817 gestiftet, bestand anfangs meist aus unbemittelten Pächtern
und vermehrte sich in den spätern Notjahren außerordentlich.
Der Terrorismus der Verbindung war so stark, daß gegen ihre
Gewaltthaten niemand vor Gericht zu zeugen wagte.
Seit den fünfziger Jahren scheinen die Bandmänner allmählich erloschen zu sein.
IhrenNamen führte die Gesellschaft von einem grünen Bande, welches die Mitglieder trugen.