Banditen
(ital. Banditi), eine
Gattung von
Räubern und Mördern, welche besonders aus der
Tötung ihnen bezeichneter
Personen ein
Gewerbe machen. Die Banditen
sind vielleicht ursprünglich von den syrischen
Assassinen abzuleiten, mit denen die
Kreuzfahrer
in Berührung gekommen waren, und fanden namentlich in
Italien
[* 2] eine bleibende Stätte. Sie bildeten zunftmäßige Vereinigungen
mit bestimmten
Gesetzen und
Ordnungen, und in
Zeiten, wo die
Staatsgewalt zu schwach war, um
Ordnung zu halten, fungierten sie
bisweilen als eine Art
Polizei.
Sie schlossen zu diesem
Zweck nicht selten mit großen Grundeigentümern förmliche
Verträge, nahmen wohl
auch von
Fremden und
Einheimischen ein Schutzgeld und gaben ihnen dafür Sicherheits- oder Geleitsbriefe, mit denen die
Inhaber
gewisse
Distrikte unangefochten durchreisen konnten. Am Ende des 16. Jahrh. wurden sie auf einige
Zeit durch
Papst
Sixtus V. unterdrückt, griffen aber bald wieder um sich. Ein euphemistischer
Name ist
Bravi, »Tapfere«. Auch für politische
Zwecke, besonders im
Dienste
[* 3] der
Reaktion, wurden sie nicht selten verwendet. Die Herstellung
größerer
Ordnung in
Italien hat dort zwar das Banditen
wesen zurückgedrängt, doch noch lange nicht zu unterdrücken vermocht.
In neuester Zeit traten in dem ehemaligen
Kirchenstaat und dem
Neapolitanischen Banditen
als
Parteigänger der
weltlichen Herrschaft des
Papstes und der
Bourbonen und als Gegner der neuen politischen Verhältnisse auf. Vgl.
Camorra und
Mafia.