Banderien
(v. neulat. Banderium, »Fahne«),
in
Ungarn
[* 2] die berittenen
Mannschaften, mit welchen geringere Edelleute unter
eigner
Fahne sich den
Komitaten, andern Edelleuten oder unmittelbar dem König anschlossen. Die Banderialverfassung
rührte von
Stephan dem
Heiligen her und wurde von
Wladislaw II. erneuert. Er bestimmte die
Stärke
[* 3] der Banderien
zu 200
Husaren und 200 schweren
Reitern. Nach der
Niederlage bei
Mohács (1526) waren die Banderien
fast vernichtet, und seit 1601 mußten alle Banderien mit weniger als 50
Reitern
in die Komitatsbanderien
eintreten, bis die Türkenherrschaft die Banderialverfassung aufhob. Jetzt heißen
Banderien
die berittenen Edelleute der ungarischen
Komitate, welche bei
Krönungen,
Reichstagen etc. die militärischen
Honneurs machen.
Vgl. Piringer,
Ungarns Banderien
(Wien
[* 4] 1810-16, 2 Bde.).