Bande
(franz. Association de malfaiteurs, ital. Associazione di malfattori), Vereinigung mehrerer Personen zur Begehung einer noch ungewissen Anzahl von Verbrechen einer gewissen Art, z. B. von Verbrechen gegen das Eigentum, oder von Verbrechen überhaupt. Während in Frankreich und Italien die Vereinigung zu einer Bande überhaupt strafbar ist, erscheint es nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 243, Ziff. 6, 250, Ziff. 2) nur als ein Straferhöhungsgrund, wenn Diebstahl oder Raub von mehreren gemeinsam begangen wurde, welche sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hatten. S. Banden.